Jens Spahn löst neue Debatte über Leihmutterschaft aus
CDU-Politiker hat Nachwuchs bekommen – Mithilfe einer Leihmutter.
Hendrik Streeck hat es im April öffentlich gemacht. Und jetzt auch Jens Spahn. Zwei CDU-Politiker, die dem konservativen Flügel der Christdemokraten zugerechnet werden, sind mit ihren Ehemännern Eltern geworden. Durch Leihmütter in den USA. Das lenkt den Blick auf eine schwierige ethische und juristische Debatte. Und stellt auch heikle politische Fragen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) gibt einen Überblick.
Was bedeutet Leihmutterschaft?
Leihmutterschaft kann Paaren, die ungewollt kinderlos bleiben, und homosexuellen Paaren die Chance bieten, einen Kinderwunsch zu realisieren. Zugleich stellt sie das traditionelle Verständnis von Familie und Elternschaft infrage. Kompliziert sind etwa Fragen nach biologischer und rechtlicher Elternschaft, aber auch Fragen des Abstammungs- und Staatsangehörigkeitsrechts.
Was konkret ist eine Leihmutter?
Eine Leihmutter ist eine Frau, die sich vertraglich dazu bereit erklärt, ein Kind für andere Personen auszutragen und es ihnen nach der Geburt zu übergeben. Dabei gibt es unterschiedliche Formen: Wenn die Eizellen der Leihmutter selbst verwendet werden, ist sie die genetische Mutter des Kindes. Die Schwangerschaft kommt entweder durch Insemination mit den Samenzellen des Wunschvaters oder durch Geschlechtsverkehr mit dem Wunschvater zustande. Eine andere Form der Leihmutterschaft liegt vor, wenn die Leihmutter lediglich ihre Gebärmutter „zur Verfügung stellt“, um einen durch Reagenzglasbefruchtung entstandenen Embryo der bestellenden Eltern zu versorgen. Die Leihmutter ist dann nicht die genetische Mutter; sie trägt das Kind lediglich aus.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
In Deutschland ist Leihmutterschaft im Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 verboten. Strafbar ist die Durchführung einer Leihmutterschaft allerdings nur für Medizinerinnen und Mediziner, wenn sie einer Frau einen ihr genetisch nicht verwandten Embryo zum Zwecke der Leihmutterschaft einsetzen. Auch Werbung und die Vermittlung von Leihmüttern ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe gestellt. Verträge über eine Leihmutterschaft gelten hierzulande zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. Eltern und Leihmütter machen sich nicht strafbar.
Das Beispiel von Jens Spahn zeigt, dass wegen des Verbots manche Paare ins Ausland ausweichen. In welchem Ausmaß?
In anderen Ländern ist die Leihmutterschaft erlaubt, auch in der kommerziellen Form. Die gängigsten Länder dabei sind die USA, Kanada, die Ukraine, Russland und Georgien. Streeck und Spahn suchten Leihmütter in den USA; dort gibt es je nach Bundesstaat unterschiedliche Regeln. Seriöse Zahlen darüber, wie viele Paare deshalb ins Ausland ausweichen, gibt es nicht, weil das oft heimlich geschieht. Experten schätzen, dass 300 bis 400 deutsche Paare im Ausland eine Leihmutterschaft durchführen lassen. Entstanden ist ein rechtlicher Graubereich. Vermittlungsagenturen umgehen das Vermittlungsverbot, indem sie ihren Sitz ins Ausland verlegen. In Köln und Berlin finden seit einigen Jahren Messen statt, die für Leihmutterschaft im Ausland werben und Informationen dazu verbreiten.
Wie teuer ist eine Leihmutterschaft im Ausland?
Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Nach UN-Angaben nimmt Leihmutterschaft weltweit zu. Der globale Markt wurde 2023 auf fast 15 Milliarden Dollar geschätzt und soll bis 2033 die 100 Milliarden erreichen. Leihmütter erhalten davon in der Regel zwischen zehn und 25 Prozent der Gesamtzahlung. Die kann in der Ukraine bei 30.000 Euro liegen oder in den USA bei 120.000 Dollar. Der größte Teil des Geldes geht an Agenturen und Anwälte.
Was spricht gegen die Leihmutterschaft?
Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat im vergangenen Oktober in einem Bericht ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft gefordert. Sie fördere Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen und Kinder und mache sie zu Handelsobjekten, heißt es darin. Gerade finanziell benachteiligte Frauen würden ausgenutzt und erhielten nur einen kleinen Teil des Geldes. Leihmütter verpflichteten sich etwa zu Abtreibungen bei Behinderungen des Fötus oder wenn ein Kind nicht das gewünschte Geschlecht hat. Ein Kind könne bestellt, storniert, bezahlt und abgeholt werden.
Auch der Vatikan fordert ein internationales Verbot. Die beiden großen Kirchen in Deutschland argumentieren ähnlich. Der Freiburger Medizinethiker Giovanni Maio sagte der KNA, auch das Kindeswohl sei berührt. Denn bei der Leihmutterschaft werde von vornherein ein Abbruch der in der Schwangerschaft entstandenen Verbindung zwischen Leihmutter und Kind programmiert.
Dennoch gibt es immer wieder politische Debatten über eine Zulassung der Leihmutterschaft in der Bundesrepublik.
Eine von der Ampel-Regierung im März 2023 eingesetzte Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die kommerzielle Leihmutterschaft verboten bleiben solle. Eine Zulassung der uneigennützigen Leihmutterschaft wäre dem Gesetzgeber rechtlich möglich, wenn diese auf Ausnahmefälle beschränkt würde. Eine Gesetzesänderung ist nicht in Sicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte im Mai auf die Frage, ob die Möglichkeit einer Leihmutterschaft für schwule Paare in Deutschland eröffnet werden solle: „Wir haben dazu nichts im Koalitionsvertrag vereinbart, und ich sehe dafür in der Bundesregierung auch keine Mehrheit.“
Warum löst der Fall von Jens Spahn jetzt besondere emotionale Reaktionen aus?
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat Spahn gratuliert. Doch es gibt auch viele kritische Töne. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) verwies in den Zeitungen der Funke Mediengruppe auf den Koalitionsvertrag und erklärte, die Rechtslage zur Leihmutterschaft sei klar geregelt. In einem Beschluss des CDU-Parteitags vom Februar hieß es: „Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft – auch in uneigennütziger Form – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.“
Dass sich mit Spahn ein konservativer CDU-Politiker privat über die rechtliche Lage in Deutschland und einen Beschluss seiner Partei hinwegsetzt, sorgt für Aufregung. „Darf ein deutscher Politiker die deutsche Rechtslage ohne Probleme und mit Rückendeckung seiner Partei, ja vom deutschen Bundeskanzler unterlaufen?“, fragte am Donnerstag der Internetauftritt des Frauenmagazins „Emma“. Und warf dem CDU-Politiker Doppelmoral vor.