
Urnenwahl vor Ort entfällt
Die pastoralen Gremien und die Kirchenvorstände werden in diesem Jahr erstmals online gewählt.
Im Herbst 2025 finden im Erzbistum Paderborn die Wahlen zu den pastoralen Gremien und Kirchenvorständen statt. Unter dem Motto „Mitgestalten statt nur zuschauen“ ruft das Erzbistum interessierte Katholiken dazu auf, sich für eine Kandidatur zur Wahl zu stellen und Kirche aktiv mitzugestalten.
Die Umstellung auf ein neues Wahlmodell soll den Wahlberechtigten die Möglichkeit geben, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt. „Ziel dieser Neuerung ist es, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und eine flexible, benutzerfreundliche Stimmabgabe zu ermöglichen“, teilt das Erzbistum auf seiner Internetseite mit.
Durch die digitale Wahlmöglichkeit sollen mehr Gemeindemitglieder – auch über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden. „Damit soll der demokratische Prozess in den Pfarrgemeinden gestärkt und die Legitimation der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhöht werden“, heißt es weiter auf der Internetseite. Ein Grund für das neue Wahlmodell ist auch die geringe Wahlbeteiligung von nur 4 Prozent bei der letzten klassisch mit Urne durchgeführten Wahl. Hinzu kamen eine hohe Fehleranfälligkeit sowie eine hohe Verwaltungslast.
Das Erzbistum Paderborn ist nicht die erste Diözese, die diesen Weg einschlägt. Verschiedene Bistümer haben mit neuen Wahlformaten bereits Erfahrungen gesammelt, wobei es überwiegend zu einer erhöhten Wahlbeteiligung kam: Das Bistum Münster konnte die Wahlbeteiligung von 5 Prozent bei einer reinen Urnenwahl auf 21 Prozent mit einer allgemeinen Briefwahl steigern. Auch das Erzbistum Freiburg hat sich in diesem Feld ausprobiert und konnte bei der letzten Online-Wahl die Wahlbeteiligung auf 13 Prozent steigern. Im Erzbistum Paderborn wurde bei der letzten PGR-Wahl 2021 in vier pastoralen Räumen ebenfalls die Online-Wahl erprobt und eine Steigerung der Wahlbeteiligung auf bis zu 20 Prozent erreicht.
Für die Pfarr- und Kirchengemeinden, in denen die Wahlen mit Zustimmung des Erzbischöflichen Generalvikariates nicht im November 2025 durchgeführt werden, wird, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes angeordnet ist, als zentraler Wahltermin der 7. und 8. November 2026 festgelegt. Die Nachwahlen werden ebenfalls als Online-Wahlen mit der Option der Briefwahl durchgeführt.
Zur Sache
Interessierte können sich bei ihren Pfarrgemeinden oder online (wir-erzbistum-paderborn.de) informieren. Auf dem Portal stehen zudem Materialien, Fristen und Anleitungen zur Verfügung.