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16.04.2024
Ulrich Graf von Plettenberg, Generalvikar in Trier, am 9. April 2024 an seinem Schreibtisch in Trier.
Foto / Quelle: KNA

Umgang mit AfD-Mitgliedern

„Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ – mit ihrer Erklärung haben sich die Bischöfe von der AfD distanziert. Triers Generalvikar erklärt, wie der Beschluss umgesetzt wird.

Trier

Wie geht die katholische Kirche mit der AfD in ihren Reihen um? Eine Kirchengemeinde aus dem saarländischen Neunkirchen hat das Bistum Trier im März um Prüfung gebeten, ob der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert aus den Gremien der Gemeinde entlassen werden kann. Zuvor hatten sich die katholischen deutschen Bischöfe in einer gemeinsamen Erklärung deutlich gegen diese Partei gestellt. Das Verfahren beschäftigt jetzt die Experten im Bistum. Im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) spricht der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg über Möglichkeiten, AfD-Mitglieder aus den Reihen der Kirche zu entlassen.

KNA: Herr Generalvikar, wird es bald eine gemeinsame Linie der Bistümer beim Umgang mit AfD-Mitgliedern in ihren Reihen geben oder entwickeln die Bistümer eigene Bestimmungen?

Von Plettenberg: Dazu beraten sich derzeit die Justiziare, zusammen mit dem Katholischen Büro in Berlin, ob ein einheitliches Vorgehen oder bundesweite Regeln sinnvoll sind. Für eine bundeseinheitliche Regelung spricht, dass es für die Kirchengemeinden klarer wäre, welche Voraussetzungen es für eine Gremienmitgliedschaft gibt. In den Bistümern Würzburg oder Berlin gibt es bereits solche Unvereinbarkeitsklauseln, wenn es etwa um rassistische Äußerungen geht, Fremdenfeindlichkeit, menschenrechtswidrige Positionen oder die Mitgliedschaft in einer Partei, die solche Positionen vertritt. Solche Regelungen auch in den Gremienordnungen wären eindeutiger und angemessen.

KNA: Heißt das, zurzeit gibt es keine Handhabe?

Von Plettenberg: Doch, die gibt es. Aber es gilt zu prüfen, ob das Vorhandene nicht bereits ausreicht. Nach Paragraf 8, Absatz 2 des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes im Bistum Trier, kurz KVVG, kann der Verwaltungsrat beim Generalvikar einen Antrag auf Entlassung eines Mitglieds stellen „aus wichtigem Grund“: Insbesondere Ärgernis erregendes Wirken und grobe Pflichtwidrigkeit lassen sich somit bereits heute sanktionieren. Ehrenamtliche in den Organen der Kirchengemeinden oder Verbänden können für Fremdenhass, kirchenfeindliche Betätigungen oder Handlungen, die die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigen oder Überzeugungen, die im Widerspruch zur katholischen Kirche stehen, entsprechend der Grundordnung des kirchlichen Dienstes, Artikel 7, Absatz 3 in die Verantwortung genommen werden.

KNA: Wen haben Sie konkret vor Augen?

Es geht dabei um Personen, die ein Gesicht solcher politischen Strömungen sind, die nicht mit unseren christlichen Grundsätzen vereinbar sind – und gleichzeitig auch als Ratsmitglied Kirche repräsentieren. Die Kirche wird damit in Verbindung gebracht. Das gefährdet die Glaubwürdigkeit der Kirche.

KNA: Welche Handhabe gibt es für Beschäftigte der Kirche, die extremen Positionen oder Organisationen zugeneigt sind?

Von Plettenberg: Ganz klar: Eine AfD-Mitgliedschaft ist als solche schon ein Statement; und der- oder diejenige muss dann dafür geradestehen oder sich formell von extremen Haltungen und Äußerungen der Partei distanzieren. Denn niemand muss alle Punkte seiner Partei teilen. Bei Menschen, die nicht Mitglied der AfD sind, geht es dann um entsprechende Äußerungen im öffentlichen Umfeld. Mit Maßnahmen zu belegen ist letztlich nur, wer seine rassistische, fremdenfeindliche oder menschenrechtswidrige Meinung öffentlich propagiert. Am Ende wird immer die Einzelfallbetrachtung notwendig sein. Mir ist wichtig, vor einer solchen Entscheidung die Person anzuhören und mit ihr ins Gespräch zu gehen.

KNA: Und wer entscheidet letztlich bei AfD-Mitgliedern über das weitere Mitwirken oder Nichtmitwirken in kirchlichen Gremien?

Von Plettenberg: Laut KVVG im Bistum Trier ist es der Generalvikar, denn wir haben das nicht in den Gremienstatuten der Pfarrgemeinden geregelt. Nötig ist dafür, wie eben erwähnt, ein entsprechender Antrag des örtlichen Verwaltungsrates aus wichtigem Grund. Ob das künftig auch anders gehen wird, das werden uns die aktuell laufenden Gespräche auf überdiözesaner Ebene zeigen. Ich erwarte hierzu noch im Laufe dieses Jahres Klarheit.

KNA: Wenn es bisher ohne eine Lex AfD ging, warum könnte das womöglich bald anders sein?

Von Plettenberg: Die politischen Äußerungen, insbesondere zu Migranten in unserem Land, werden immer radikaler – bis hin zu den sogenannten Remigrationsplänen der AfD. In meinen Augen ist das ein Angriff auf die Grundrechte und die Menschenwürde dieser Menschen in unserem Land. Zudem gefährdet es den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Da sehe ich uns als Katholiken in der Pflicht, diesen Strömungen Einhalt zu gebieten.

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