Religionsunterricht - Welche Modelle es in Deutschland gibt
Ein Fach, viele Wege: Mit dem Schulstart führt Niedersachsen das neue Fach „Christliche Religion“ ein. Zugleich gibt es bundesweit sehr unterschiedliche Konzepte für das Fach Religion. Worin sie sich unterscheiden.
Am 13. August startet Niedersachsen ins neue Schuljahr. Dann fällt auch der Startschuss für das Fach „Christliche Religion“ – ein ganz neues Modell von Religionsunterricht. Dank des Föderalismus und historischer Entwicklungen gibt es in Deutschland viele verschiedene Formen von Religionsunterricht: konfessionsgebunden, kooperativ, christlich oder interreligiös. Gemeinsam ist ihnen, dass der Religionsunterricht als ordentliches Schulfach gilt – denn so steht es im Grundgesetz.
In Artikel 7, Absatz 3 heißt es: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“ Doch was genau bedeutet das vor Ort? Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) gibt zum Schuljahresbeginn einen Überblick.
Der Münsteraner Jurist Hinnerk Wißmann ordnet ein, der Staat gewähre den Kirchen Zugang zur Schule durch ein ordentliches Unterrichtsfach, „weil sie dort von ihrer jeweiligen Wahrheit künden, was der neutrale Staat nicht kann“. Religiöse Lehren ersetzten die demokratische Bestimmung des Inhalts in den anderen Fächern.
Konfessioneller Religionsunterricht
Langjähriger Standard in Deutschland ist der Religionsunterricht in den Fächern „Evangelische Religion“ und „Katholische Religion“. Doch aufgrund des gesellschaftlichen Wandels nimmt die Zahl von Schülerinnen und Schülern anderer Religionen und Konfessionen oder solcher ohne Bekenntnis zu. Das erfordert neue Konzepte.
Inzwischen wird – je nach Zahl der entsprechenden Schülerinnen und Schüler und Verfügbarkeit von Lehrkräften – vielerorts auch jüdischer und islamischer Religionsunterricht angeboten. In Nordrhein-Westfalen gibt es außerdem syrisch-orthodoxen, orthodoxen und alevitischen Religionsunterricht. Berlin hat zudem ein Angebot für buddhistische Kinder.
Als Alternative zum konfessionsgebundenen Religionsunterricht ist zumeist ein Fach wie „Ethik“, „Werte und Normen“ oder „Praktische Philosophie“ üblich, das als Wahlpflichtfach angeboten wird.
Überkonfessionelle Kooperationen
In mehreren Bundesländern gibt es inzwischen überkonfessionelle Kooperationen beim Religionsunterricht. „Die Grundidee ist jeweils: Es bleibt bei einer getrennten inhaltlichen Begründung der Unterrichtsinhalte, also auch bei einer jeweiligen klaren konfessionellen Verantwortung – bei gleichzeitiger Pragmatik in der Organisation und Durchführung“, erklärt Wißmann.
"kokoRU" im Süden
Auch im Südwesten Deutschlands haben die (Erz-)Bistümer Freiburg und Rottenburg-Stuttgart im Jahr 2005 mit den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg vereinbart, dass der Religionsunterricht konfessionell-kooperativ erteilt werden kann. Hier gilt: Der kokoRU muss von der Schule jeweils für einen Standardzeitraum von zumeist zwei Jahren beantragt werden. Die konfessionell abwechselnd eingesetzten Lehrkräfte benötigen vorab eine einführende Fortbildung.
Christlicher Religionsunterricht
In Niedersachsen wird ab dem Schuljahr 2026/27 nun an allen Schulen das Fach „Christliche Religion“ eingeführt. Es ersetzt die bisherigen Unterrichtsfächer Evangelische Religion und Katholische Religion. Seine ausführliche Bezeichnung: „Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen“.
Umgang mit Differenzen
Das Projekt gilt als bundesweite Premiere: Erstmals verantworten evangelische und katholische Kirche den Unterricht gemeinsam auf Grundlage gemeinsamer Lehrpläne. Der Christliche Religionsunterricht knüpft damit an die bisherige konfessionelle Kooperation an, geht aber laut Wißmann darüber hinaus, weil er gemeinsame Inhalte festlegt. „Das ist jedenfalls anspruchsvoll, weil die Frage nach dem Umgang mit Differenzen beantwortet werden muss, und zwar nicht durch einfaches Weglassen und eine bloße Amalgierung“, also der Verschmelzung zu etwas Neuem. Als Beispiele für solche Differenzen nannte er das Amtsverständnis, das Abendmahlsverständnis und die Rolle des Papstes.
Für den richtigen Umgang mit Differenzen braucht es laut Wißmann geeignete Prozesse. Nach seiner Bewertung müssten diese sich am Hamburger „Religionsunterricht für alle“ orientieren, „denn in beiden Fällen gibt es unhintergehbare Unterschiede zwischen den Akteuren“. Allerdings bewerten andere Rechtswissenschaftler beim Christlichen Religionsunterricht die Gleichheit zwischen den Konfessionen höher.
"Religionsunterricht für alle"
Aber zurück zum „Religionsunterricht für alle“. Dieses kooperative Hamburger Modell gilt als Vorreiter, weil es über die Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen hinaus auch andere Religionen mit einbezieht und die Vielfalt der Religionen betrachtet. Er wird gleichberechtigt von der Evangelischen Kirche, der Alevitischen Gemeinde, den Islamischen Religionsgemeinschaften, der Jüdischen Gemeinde und der Katholischen Kirche verantwortet. Weitere religiöse Perspektiven werden informell einbezogen.
Ziel ist laut Hamburger Rahmenplan Religion, auch religionsfernen Schülern „Erfahrungsräume und Lernchancen“ zu bieten. Vor allem komme es darauf an, „miteinander nach Orientierungen im Fühlen und Denken, im Glauben und Handeln zu suchen“.
Vom Hamburger Modell zu unterscheiden ist das Brandenburger Fach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“: Während der „Religionsunterricht für alle“, wie in Artikel 7 des Grundgesetzes beschrieben, von den Religionsgemeinschaften getragen wird, ist das Brandenburger Fach ein staatliches Religionskunde-Angebot, wie Wißmann betont. Damit zählt es verfassungsrechtlich nicht als Religionsunterricht.