Kirchenrechtler: Papst verhält sich in Frauenfrage unsynodal
Der Papst hat die Welt zur Synode über das Thema Synodalität geladen. Doch sein eigenes Verhalten passt nicht dazu, findet der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller.
Der Kirchenrechtler Thomas Schüller wirft Papst Franziskus vor, Denkverbote in der Frauenfrage aufzustellen. Wenn der Papst sage, dass die Weihe von Frauen der Kirche nicht gut tue, dann sei das keine synodale Haltung, sagte der Münsteraner Professor der Katholischen Nachrichten-Agentur am Freitag. „Das ist einfach hochherrschaftliches Ausüben seines unkonditionierten Jurisdiktionsprimates.“ Theologische Denkverbote seien per se nicht synodal.
Schüller ist Mitglied des Synodalen Ausschusses, der im deutschlandweiten kirchlichen Reformprozess Synodaler Weg weitere Reformen vorbereiten soll. Er hat Hoffnung, dass der Abschlusstext der am Wochenende in Rom zu Ende gehenden Weltsynode einen guten Spielraum für den weiteren synodalen Beratungsprozess in Deutschland bietet. „Da müssen wir uns nicht mehr verschämt wegdrücken, sondern da sind wir eigentlich schon ganz up to date in Deutschland, Österreich und der Schweiz.“
Er sei optimistisch, „dass uns keine kirchenrechtlichen Fesseln oder rechtliche Denkverbote auferlegt werden“. Der Synodale Ausschuss müsse schließlich ein Statut für das vom Synodalen Weg angedachte Synodale Gremium auf Bischofskonferenzebene schaffen, das den römischen Vorgaben entspreche. Das sieht Schüller auf einem guten Weg.
Missbrauchs-Skandal als Ausgangspunkt des Reformdialogs
Der Reformdialog Synodaler Weg dauerte von Ende 2019 bis Frühjahr 2023. Dabei berieten die deutschen katholischen Bischöfe und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zusammen mit weiteren Delegierten über die Zukunft kirchlichen Lebens in Deutschland. Ausgangspunkt bildete eine jahrelange Kirchenkrise, die der Missbrauchs-Skandal verschärft hat.
Wie der Reformdialog der katholischen Kirche in Deutschland konkret weitergeht, ist in Teilen offen. Im März hatten Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und des Vatikans nach einem Treffen in Rom eine gemeinsame Erklärung vorgelegt, wonach der Synodale Ausschuss und alle weiteren „Formen der Synodalität“ dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden müssen. Bei einem weiteren Treffen im Juni verständigten sich die Bischofskonferenz und der Heilige Stuhl darauf, die Gespräche nach der Weltsynode fortzuführen.