Datenschutz bremst Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum
Aufarbeitung ohne Namen der Beschuldigten? Vor diesem Problem steht die Missbrauchskommission im Erzbistum Paderborn.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im katholischen Erzbistum Paderborn sieht ihre Arbeit durch die Universität Paderborn erschwert. Diese hatte im März eine Missbrauchsstudie veröffentlicht, in der die beschuldigten Geistlichen anonymisiert erscheinen. Die Kommission bat bislang vergeblich um Herausgabe der Namen. Hintergrund sind unterschiedliche Auffassungen zum Datenschutz, wie eine Recherche der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ergab.
Die historische Studie der Universität untersucht sexuelle Gewalt an Minderjährigen im Erzbistum Paderborn in den Jahren 1941 bis 2002. Beschuldigte Geistliche werden darin nur mit Kürzeln bezeichnet.
Kommission fordert Liste mit Klarnamen
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hatte die Studienautorinnen bereits im April per Mail um eine Liste der Kürzel mit den dazugehörigen Klarnamen gebeten. Die Vorsitzende Birgit Cirullies verwies dabei auf das kirchliche Gesetz zur Aktenauskunft im Erzbistum Paderborn. Danach sei der Kommission ebenso wie den Forscherinnen die Einsicht in personenbezogene Daten des Erzbistums zur Erfüllung ihrer Aufgaben gestattet.
Eine Antwort erhielt Cirullies zunächst nicht. Dies machte die Kommission in ihrem am 4. September publizierten Jahresbericht öffentlich. Sechs Tage später, am 10. September, reagierte der Präsident der Universität Paderborn, Matthias Bauer, mit einer Mail.
Bauer sieht demnach keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten. Das kirchliche Gesetz regele die Offenlegung von Unterlagen durch kirchliche Stellen, nicht durch die Universität, schreibt Bauer in seiner Mail an Cirullies, die der KNA in Auszügen vorliegt. Er bat die Kommission deshalb, eine Rechtsgrundlage für eine Datenweitergabe durch die Hochschule zu benennen und zu erläutern. Ein Sprecher der Universität erklärte auf Anfrage, ohne eine solche Rechtsgrundlage dürfe man Daten nicht weitergeben.
Cirullies wies die Erwartung zurück, dass allein die Kommission eine geeignete Rechtsgrundlage liefern müsse. Über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Weitergabe müssten sich die Verantwortlichen der Universität selbst Gedanken machen, sagte sie der KNA. Wie die Kommission auf die Mail Bauers reagiert, werde in der nächsten Sitzung besprochen. Die Bitte um Entschlüsselung der Namen bestehe aber fort.
Erzbistum verweist auf Unabhängigkeit
Die Kommission benötigt die Entschlüsselung nach eigenen Angaben, um die Erkenntnisse der Studie mit den von ihr bearbeiteten Fällen abgleichen zu können. Nach ihrem Statut ist sie verpflichtet, die Ergebnisse der Studie bei der weiteren Aufarbeitung zu berücksichtigen. Ohne die Zuordnung der Kürzel zu Klarnamen sei dies nur eingeschränkt möglich.
Das Erzbistum Paderborn erklärte auf KNA-Anfrage, selbst nicht über eine Zuordnung der Kürzel zu den Namen zu verfügen. Die Entscheidung über eine mögliche Weitergabe von Daten liege im Ermessen der Forscher. Sowohl die Aufarbeitungskommission als auch die Verantwortlichen der Universitätsstudie arbeiteten unabhängig. Eine vermittelnde Rolle nehme das Erzbistum daher nicht ein.