Flüchtlingshilfe wird unterstützt – Neue Förderrichtlinie
Flüchtlingshilfe: Kosten zur Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften in Kirchengemeinden werden mit 80 Prozent vom Erzbistum Paderborn gefördert.

Paderborn (pdp). Das Erzbistum Paderborn setzt die Flüchtlingshilfe für Menschen aus der Ukraine mit einer neuen Förderrichtlinie fort. Kirchengemeinden, die an ihren Gebäuden bauliche Anpassungen für die Unterbringung Geflüchteter vornehmen, können ab sofort eine Förderung beantragen.
Viele Kirchengemeinden haben Immobilien zur Verfügung zu stehen – Wohnhäuser und Wohnungen, Pfarrheime, Pfarrhäuser oder auch Kirchen. Bevor geflüchtete Menschen dort einziehen können, sind jedoch nicht selten Umbauten nötig. Gemeinden, die Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete baulich herrichten lassen, erhalten dafür vom Erzbistum einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten. Maximal bis zu 50 000 Euro der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden beispielsweise Malerarbeiten, der erstmalige Einbau von Sanitäreinrichtungen, Brandschutz- oder Verkehrssicherungsmaßnahmen oder die bauliche Abtrennung eigener Bereiche.
„Diese Förderung ist unabhängig von der Förderung durch den Flüchtlingsfonds des Erzbistums“, erklärt Andreas Westfechtel, der das Team Baufinanzierung Kirchengemeinden im Generalvikariat leitet. Der Flüchtlingsfonds fördere begleitende Angebote wie Sprachkurse oder Hausaufgabenbetreuung.
Die Antragsstellung zur Flüchtlingshilfe erfolgt über die Formulare im Online-Verwaltungshandbuch des Erzbistums. Die Bezuschussung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu beantragen. Dazu ist ein Beschluss des Kirchenvorstandes nötig, unter anderem mit Angaben zur geschätzten Belegungszahl in der Unterkunft.
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