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14.04.2026
Foto / Quelle: Harald Oppitz/KNA

"Kirchenklausel" im Gleichbehandlungsgesetz soll angepasst werden

Nicht jeder, der bei den Kirchen angestellt ist, muss auch Mitglied sein. Hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan im kirchlichen Arbeitsrecht. Das soll nun auch im Gleichbehandlungsgesetz verändert werden.

Berlin

Bei der unterschiedlichen Behandlung ihrer Mitarbeitenden mit und ohne Religionszugehörigkeit sollen den Kirchen per Gesetz engere Grenzen gesetzt werden. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Gesetzentwurf der Bundesministerien für Justiz und Familie hervor. Darin heißt es, die sogenannte Kirchenklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) solle leicht verändert und an „höchstgerichtliche Anforderungen“ angepasst werden.

Die Kirchen selbst haben dies allerdings – auch als Reaktion auf entsprechende Urteile – schon länger im eigenen Arbeitsrecht angepasst. So heißt es etwa in der Ende 2022 reformierten „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in der katholischen Kirche, die Religionszugehörigkeit sei nur noch dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich sei.

Das gilt zum einen für die Arbeit in der Seelsorge und Glaubensweitergabe und zum anderen für Tätigkeiten, die das katholische Profil einer Einrichtung inhaltlich prägen, mitverantworten und nach außen repräsentieren. Nicht erforderlich dagegen ist eine Religionszugehörigkeit etwa bei Pflegekräften und bei reinen Verwaltungstätigkeiten in kirchlichen Einrichtungen.

Gesetz soll veränderte Praxis besser abbilden

Diese Änderungen in der Praxis sind in der bisherigen „Kirchenklausel“ im AGG noch nicht berücksichtigt. In dem Gesetzentwurf heißt es daher, dass künftig klargestellt werden solle, dass für eine Ungleichbehandlung ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung sowie der konkreten Art der Tätigkeit der Beschäftigten bestehen müsse.

CDU, CSU und SPD hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf eine solche Reform verständigt. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Anhörung von Verbänden und den Ländern. Diese können bis zum Freitag dazu Stellung nehmen.

KNA
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