Erzbischöflicher Stuhl zu Paderborn veröffentlicht Finanzbericht 2024
Geförderte Projekte schaffen Brücken zur Teilhabe. Fördervolumen steigt auf rund zwei Millionen Euro.
Der Erzbischöfliche Stuhl zu Paderborn hat auch im Jahr 2024 Projekte zur sozialen Teilhabe gefördert. Rund zwei Millionen Euro flossen in Bildungsprojekte und die Ausbildung von Pflegeberufen sowie in Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration und zur Begleitung in schwierigen Lebensphasen. Das sind rund 650.000 Euro beziehungsweise 48,5 Prozent mehr als im Jahr 2023.
Ein Schwerpunkt war der Neubau eines vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) initiierten barrierefreien Quartierszentrums in Lippstadt, der mit 475.000 Euro unterstützt wurde. Das in nachhaltiger Holzbauweise errichtete Zentrum beherbergt künftig Angebote für alle Altersgruppen – von Krabbelgruppen über Sprachkurse bis hin zu Hausaufgabenbetreuung und Frauengruppen. Der Standort bildet mit der benachbarten katholischen Kindertageseinrichtung ein Familienzentrum. Mit dem neuen Bewohnerzentrum entsteht ein dauerhaft tragfähiges Fundament für die integrative Arbeit an einem sozialen Brennpunkt.
Herausforderungen im Pflegebereich
Ein weiteres Projekt geht die Herausforderungen im Pflegebereich an. Mit einem Fördervolumen von bis zu 700.000 Euro unterstützt die Stiftung St. Kilian das Elsbeth-Rickers-Stipendium Pflegepädagogik des Caritasverbands für das Erzbistum Paderborn e.V. Das Stipendium soll berufserfahrenen Pflegekräften zugutekommen, die ein Masterstudium absolvieren wollen, um anschließend als Pflegelehrkräfte tätig zu werden. Die Maßnahme reagiert gezielt auf den dramatischen Mangel an qualifiziertem Lehrpersonal in katholischen Pflegeschulen.
Hinzu kamen Förderungen für Bildungsprojekte sowie die Unterstützung des „Herzenswunschkrankenwagens“ des Malteser Hilfsdienstes e.V., mit dem schwerstkranken Menschen letzte Herzenswünsche erfüllt werden können.
Sieben Stiftungen
Der Erzbischöfliche Stuhl zu Paderborn legt in seinem Finanzbericht 2024 zum sechsten Mal umfassende Informationen über seine Aufgaben und Tätigkeiten vor. Die Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) umfasst sieben Stiftungen mit unterschiedlichen Zwecken beziehungsweise Förderschwerpunkten. Dazu gehören die Stiftung Erzbischof von Paderborn (der Erzbischöfliche Stuhl im engeren Sinne) und die Stiftung Dietrich IV. von Fürstenberg als Trägerin der Theologischen Fakultät sowie fünf weitere Stiftungen, die Fördermittel vor allem für karitative Aufgaben, Bildung und Kultur vergeben oder Sicherungsaufgaben übernehmen.
Gutes wirtschaftliches Jahr
Wirtschaftlich war 2024 für die sieben Stiftungen des Erzbischöflichen Stuhls ein gutes Jahr. Aufgrund der positiven Kapitalmarktentwicklung stiegen die Erträge des Erzbischöflichen Stuhls KöR auf 21,0 Mio. Euro (2023: 15,8 Mio. Euro). Die Aufwendungen (inklusive Finanzaufwendungen) stiegen aufgrund des erweiterten Fördervolumens auf 8,1 Mio. Euro (2023: 7,6 Mio. Euro). Der konsolidierte Überschuss von 12,9 Mio. Euro (2023: 8,2 Mio. Euro) erlaubt eine Stärkung der Rücklagen. Zur Sicherung des realen Kapitalerhalts der Stiftungen waren allerdings Mittel aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Von den Erträgen entfielen 19,9 Mio. Euro (2023: 13,5 Mio. Euro) beziehungsweise 94,8 Prozent auf Finanzerträge. Ermöglicht wurde dies durch Ausschüttungen aus dem Spezialfonds, in dem ein wesentlicher Teil der Anlagen gebündelt ist.
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Neben den Fördermaßnahmen waren die Personalaufwendungen im Bereich der Theologischen Fakultät Paderborn mit rund 3,8 Mio. Euro der größte Aufwandsposten. 2024 waren in der Theologischen Fakultät und in der ihr angegliederten Erzbischöflichen Akademischen Bibliothek insgesamt 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon drei Priester. Alle anderen Verwaltungsleistungen werden im Rahmen der Amtshilfe durch Personal des Erzbistums Paderborn erbracht.
Die im Finanzbericht dargestellten Jahresabschlüsse des Erzbischöflichen Stuhls Paderborn KöR als konsolidierter Jahresabschluss der Stiftungen sowie die Jahresabschlüsse der einzelnen Stiftungen folgen den Regeln des Handelsgesetzbuches und tragen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers.