Ein Gesetz, das wirkt

Freude an der Arbeit dank Teilhabechancengesetz. Guido Menzel bei seiner neuen Arbeit als Fahrzeugreiniger bei „check and snack“ in Sundern. (Foto: cpd)

Das Teilhabechancengesetz eröffnet Langzeitarbeitslosen echte Chancen.
Das zeigt auch das Beispiel von Guido Menzel. Er arbeitet bei den Caritas-Werkstätten in Sundern. Das Gesetz sollte deshalb dauerhaft gelten, meint die Caritas.  

Viele Jahre war er arbeitslos. Dann unterschrieb Guido Menzel im November 2019 einen Vertrag als Fahrzeugreiniger bei „check und snack“ in Sundern. In der Zweigwerkstatt der Caritas-Werkstätten in Arnsberg werden Montagearbeiten und Fahrzeugpflege angeboten.

Über die Förderungen des Teilhabechancengesetzes wird Menzel für fünf Jahre in dieser Tätigkeit gefördert. Damit erhält er nicht nur die Chance sich wieder in das Arbeitsleben zu integrieren, sondern auch die Möglichkeit der sozialen Teilhabe. „Die Kontakte auf der Arbeit geben einen Austausch, den ich zuvor vermisst habe. Außerdem fühle ich mich fitter und bin seltener krank. Es fühlt sich sinnvoll an, der Arbeit nachzugehen“, sagt Menzel. 

Eine positive Entwicklung

Andreas Schneider, Einrichtungsleiter von „check und snack“, begleitet Menzel dabei, sich seiner eigenen Stärken bewusst zu werden. Dieser Empowerment-Ansatz zeige Wirkung. So sei von Menzels anfänglicher Zurückhaltung nichts mehr zu spüren. „Er führt die Fahrzeugpflege selbstständig durch, widmet sich neuen Tätigkeiten und Herausforderungen. Eine positive Entwicklung“, sagt Schneider. „Arbeit zu haben und für sich sorgen zu können, hat Einfluss auf das Wohlbefinden. Ich kann mir nach langer Zeit wieder selber Dinge von meinem erarbeiteten Lohn kaufen. Das ist etwas Besonderes und ein einzigartiges Gefühl“, sagt Guido Menzel. 

Das Teilhabechancengesetz, das Anfang 2019 in Kraft trat, sieht zwei Fördermöglichkeiten vor. Zum einen gilt das Gesetz für Menschen, die über 25 Jahre alt sind und für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben. Und zum anderen gilt es für Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Die Bundesregierung unterstützt Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen. Aktuell werden bundesweit mehr als 42300 Personen über die staatliche Förderung unterstützt.

Gesetz entfristen

Über das Teilhabechancengesetz können die Geförderten zusätzlich an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. 3.000 Euro stehen ihnen hierfür zur Verfügung. Guido Menzel nutzt die Förderung für den Erwerb eines Führerscheins. „Gerade im ländlichen Raum ist Mobilität ein wichtiger Faktor für die soziale Teilhabe und die Stellenauswahl“, sagt Schneider.  

Die Caritas hat nicht nur im Caritasverband Arnsberg-Sundern positive Erfahrungen mit dem Teilhabechancengesetz gemacht. Insgesamt fordert der katholische Wohlfahrtsverband – auch mit Blick auf die kommende Bundestagswahl – die Gültigkeit des Teilhabechancengesetzes auch über den 31. Dezember 2024 hinaus zu entfristen. Ein Gesetz, das wirkt, sollte dauerhaft gelten.

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