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22.04.2024
Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn traf sich im Wallfahrtszentrum Werl und informierte sich über die vielfältigen Möglichkeiten für die Wallfahrerinnen und Wallfahrer, die durch Kirchensteuermittel finanziert werden.
Foto / Quelle: Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Wallfahrt in Werl erleben

Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn besucht Wallfahrtszentrum in Werl / Doppelte Premiere für Paderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz.

Werl

Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn besuchte bei seiner einmal jährlich stattfindenden auswärtigen Sitzung am Samstag, 20. März 2024, das Wallfahrtszentrum in Werl. Das Finanzgremium auf der Ebene der Erzdiözese informierte sich vor Ort über die Umsetzung von pastoralen Projekten und Baumaßnahmen, für die es finanzielle Mittel bewilligt hatte. Die Frauen und Männer des Kirchensteuerrates zeigten sich überzeugt von den vielfältigen, durch Kirchensteuermittel finanzierten Angeboten zugunsten der Wallfahrer, die sich zum in Werl verehrten Gnadenbild der „Trösterin der Betrübten“ auf den Weg machen. Der neue Paderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz erlebte eine doppelte Premiere: Erstmals traf er die Mitglieder des Kirchensteuerrates und erstmals war er in Werl zu Gast, lernte das Wallfahrtszentrum mit dem Wallfahrtsteam kennen, das sich um die Wallfahrtsbasilika mit dem Gnadenbild gruppiert.

Ehe die Frauen und Männer des Kirchensteuerrates das Werler Wallfahrtszentrum besichtigten, tagte das Finanzgremium des Erzbistums Paderborn unter der Leitung von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz und Hans Robert Schrewe als stellvertretendem Leiter des Gremiums. In seiner Begrüßung betonte der neue Paderborner Erzbischof, dass jede finanzielle Entscheidung „eng“ verzahnt sein müsse mit grundsätzlich pastoralen Entscheidungen – „und umgekehrt“. „Jede finanzielle Entscheidung braucht eine pastorale Grundlage und jede pastorale Entscheidung braucht eine finanzielle Grundlage“, unterstrich Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz.

Nach einem Situationsbericht zur aktuellen Finanzlage wurde im Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn das Modell „Zukunft der territorialen Seelsorge“ und dessen mögliche Auswirkungen durch den Leiter des Bereichs Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat, Thomas Klöter, und Diözesan-Ökonom Dirk Wummel vorgestellt und von den Mitgliedern diskutiert.

Die Wallfahrt nach Werl zum Gnadenbild der „Trösterin der Betrübten“ ist für viele Menschen eine gute und lebendige Tradition. Die Frauen und Männer des Kirchensteuerrates des Erzbistums Paderborn informierten sich im Gespräch mit dem Wallfahrtsteam – auch über die dort beheimatete Lego-Ausstellung zu biblischen Themen.
Foto / Quelle: Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Wallfahrtszentrum und Pilgerkloster

Das Erzbistum Paderborn errichtete aus Kirchensteuermitteln in Werl ein Wallfahrtszentrum: Das ehemalige Franziskanerkloster, das an die Werler Wallfahrtsbasilika unmittelbar angrenzt, wurde vom Erzbistum erworben. Nach dem Weggang der Franziskaner im Jahr 2019 starteten umfangreiche Sanierungs- und Umbauarbeiten, Ende 2021 konnten diese abgeschlossen werden. Im ehemaligen Klostergebäude ist nun ein Pilgersaal für rund 160 Personen eingerichtet. Foyer und Eingangsbereich sind zum Gebäude geöffnet und barrierefrei umgestaltet. Für Pilgerinnen und Pilger stehen bis zu 80 Schlafplätze bereit. Es entstanden 29 angegliederte Parkplätze – mit Ladestationen für E-Autos und E-Bikes.

Die komplette Umbaufläche des ehemaligen Franziskanerklosters liegt bei 3.600 qm Wohn- und Nutzfläche. Davon sind für die Marienwallfahrt Werl mit Verwaltung und Pilgerunterbringung 1.800 qm vorgesehen. Hinzu kommen zwei Wohnungen für Geistliche. Geschaffen wurden zudem Übernachtungsmöglichkeiten für zwei Obdachlose. Der Wohnraum für den Konvent der Ursulinen umfasst 880 qm, das Dekanatsbüro für das Dekanat Hellweg umfasst 360 qm.

Das Werler Wallfahrtsteam steht für vielfältige seelsorgliche und pastorale Angebote: Wallfahrtsleiter Monsignore Dr. Gerhard Best sowie die Wallfahrtsseelsorger Pastor Stephan Mockenhaupt, Ursula Altehenger und Markus Ende begleiten Wallfahrerinnen und Wallfahrer, laden zur Wallfahrt mit Fahrrad, Motorrad, Trecker und Oldtimer ein, aber auch zur Wallfahrt der Generationen, Kindertageseinrichtungen, Erstkommunionkinder. Im Klostergarten entstand ein „Trostweg“ mit mehreren, zwei Meter hohen Glasstelen, auf denen sich Worte aus den biblischen Psalmen und dem Emmaus-Evangelium finden. Ein neuer „Franziskusweg“ führt durch die Stadt Werl. Seine Stationen wurden von den Künstlern Otmar Alt und Bert Gerresheim gestaltet, sie beleuchten Themen des Sonnengesangs des heiligen Franziskus.

Insgesamt investierte das Erzbistum Paderborn zehn Millionen Euro in die Sanierung und Umgestaltung des ehemaligen Franziskanerklosters und damit in das neue Wallfahrtszentrum Werl. „Wir sind dem Erzbistum Paderborn und damit auch dem Kirchensteuerrat dankbar, dass hier ein Wallfahrtszentrum mit einem Pilgerkloster entstehen konnte, das für zahlreiche Menschen, nicht nur Wallfahrende, ein wichtiger Pastoraler Ort ist mit verlässlicher Seelsorge“, betont Wallfahrtsleiter Monsignore Dr. Gerhard Best.

Der Kirchensteuerrat ist ein Gremium für die Wahrnehmung der Mitverantwortung im Erzbistum Paderborn. Vorsitzender ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Wallfahrtsseelsorgerin Ursula Altehenger führte durch das Pilgerkloster.
Foto / Quelle: Thomas Throenle / Erzbistum Paderborn

Hintergrund

Der Kirchensteuerrat ist ein Gremium für die Wahrnehmung der Mitverantwortung im Erzbistum Paderborn. Dem Kirchensteuerrat gehören 19 gewählte und berufene Mitglieder (17 Laien und zwei Priester) an. Vorsitzender des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Der Paderborner Erzbischof nimmt wie die Generalvikare, der Diözesan-Ökonomen und der Diözesan-Justiziar mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Gebietsteile des Erzbistums besteht jeweils ein eigener Kirchensteuerbeirat.

Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn hat laut seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Das Finanzgremium beschließt die Jahresabschlüsse der Erzdiözese Paderborn und entscheidet über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesanvermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.

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