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06.02.2026
Chefarzt Joachim Volz (2.v.l.) bei seiner Klage gegen das christliche Klinikum Lippstadt vor dem Landesarbeitsgericht Hamm.
Foto / Quelle: Raphael Schlimbach-Quarrella/KNA

Teilerfolg in Abtreibungsprozess trotz abgewiesener Klage

Seine Klage vor dem Landesarbeitsgericht Hamm abgewiesen. Trotzdem feiert Mediziner Joachim Volz das Urteil als Erfolg.

Hamm / Lippstadt

Die Klage des Chefarztes Joachim Volz gegen ein Abtreibungsverbot am christlichen Klinikum Lippstadt ist auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Trotzdem bezeichnet der Mediziner das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm als Erfolg, wie er am Donnerstag vor Journalisten mitteilte.

Das Gericht bestätigte zwar das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm, wonach Volz als Chefarzt keine Abtreibungen durchführen darf – außer bei Gefahr für Leib und Leben von Mutter oder Kind. Eine entsprechende Ausweitung der Anweisung für Volz‘ Nebentätigkeiten als Kassenarzt erklärte das Gericht hingegen für unwirksam. Der Mediziner erklärte, Frauen ab Freitag wieder entsprechende Eingriffe ermöglichen zu wollen.

KNA

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