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10.11.2025
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat im Rahmen seines Projektes "Housing First" die 100. Wohnung gefördert, die dazu beiträgt, Wohnungslosigkeit unmittelbar und nachhaltig zu beenden.
Foto / Quelle: LWL/Urban

Neuanfang mit "Housing First"

LWL fördert die 100. Wohnung.

Münster

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat im Rahmen seines Projektes „Housing First“ die 100. Wohnung gefördert, die dazu beiträgt, Wohnungslosigkeit unmittelbar und nachhaltig zu beenden. Zuerst ein sicheres Zuhause und dann der Rest, so lässt sich das Konzept „Housing First“ zusammenfassen. Im Zuge seines Projektes fördert der LWL den Neubau, die Sanierung, den Erwerb und die Vermietung von Wohnraum für wohnungslose Menschen.

„Housing First“ beendet Wohnungslosigkeit für Betroffene, indem man ihnen ermöglicht, ohne Vorbedingungen eine Wohnung zu mieten. „Ohne ein sicheres Zuhause bleibt jeder Appell an Eigenverantwortung leeres Gerede. Erst wenn Menschen ein festes Dach über dem Kopf haben, können sie ihr Leben wirklich in die Hand nehmen. Wohnen darf keine Sorge mehr sein, dann kann man Arbeit finden, sparen und von den Drogen loskommen“, so LWL-Sozialdezernent Takis Mehmet Ali. Die Sicherheit des neuen Zuhauses solle es den Mieterinnen und Mietern erleichtern, schwierige Herausforderungen zu bewältigen, Stabilität zu erreichen und ihre Lebenssituation zu verbessern. Studien zeigten, dass der „Housing First“-Ansatz erfolgreich sein kann. Beim LWL sind von den 100 geförderten Wohnungen bereits 67 vermietet. Die übrigen befinden sich noch im Bau oder Umbau.

Beim LWL können private Investorinnen, Investoren, Träger der Freien Wohlfahrtspflege oder Städte und Kreise unterschiedliche Zuwendungen beantragen, um Wohnraum zu schaffen und bereitzustellen. Der LWL hilft auch dabei, einen geeigneten Mieter oder eine geeignete Mieterin zu finden, und bietet den Vermieterinnen und Vermietern sowohl vor als auch nach dem Einzug Unterstützung an – außerdem Sicherheit in Form einer Risikoabdeckung bei Mietausfällen und Leerständen. Und falls mal etwas zu Bruch gehen sollte, kann der LWL auch die Instandsetzung finanzieren. In drei Fällen wurde die Risikoabdeckung bei Leerstand gezahlt, in einem Fall wurde die Risikoabdeckung wegen Mietausfall gezahlt. Und in einem Fall mussten Kosten der Instandsetzung erheblicher Schäden durch die Mieterin und Mieter übernommen werden.

lwl
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