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12.12.2025
Das Erzbistum Paderborn wurde von einem Pferdebesitzer verklagt.
Foto / Quelle: pixabay

Gericht entlastet Erzbistum Paderborn

Pilger ziehen an einer Koppel vorbei, ein Pferd geht durch. Hätte das Erzbistum Paderborn den Verkehr sichern müssen?

Salzkotten

Für die Verletzung eines Pferdes während einer Marienwallfahrt muss das Erzbistum Paderborn nach Ansicht eines Gerichts nicht haften. Das Landgericht Paderborn wies am Freitag die Klage eines Pferdebesitzers ab, der rund 150.000 Euro Schadensersatz erstreiten wollte. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Wallfahrt durch den Salzkottener Ortsteil Verne vor drei Jahren. Wegen der vorbeiziehenden Pilger sei das Pferd durchgegangen und habe sich schwer verletzt, so der Besitzer.

Unter anderem ging es in der Verhandlung um die Frage, ob sich das Erzbistum um eine Verkehrssicherung während der Wallfahrt hätte kümmern müssen. Die zuständige Kammer des Landgerichts habe keine derartige Pflicht gesehen, sagte Sprecher Sebastian Gantzke der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Sich auf einer Straße fortzubewegen, dort zu musizieren und Fahnen zu schwenken, halte sich nach Ansicht der Kammer im Rahmen des Gemeingebrauchs. „Vor diesem Hintergrund hätte es keine besonderen organisatorischen Vorkehrungen bedurft und auch keiner Info an den Reitsportverein.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

KNA

Hintergrund

Das westfälische Verne zählt zu den ältesten Marienwallfahrtsorten in Deutschland. Seit 1171 kommen Pilger zur „Trösterin der Betrübten“. Das Gnadenbild ist Untersuchungen zufolge rund 800 Jahre alt.

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