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03.02.2026
Joachim Volz will weiter klagen.
Foto / Quelle: Raphael Schlimbach/KNA

Chefarzt klagt weiter gegen Abtreibungsverbot

In erster Instanz wurde seine Klage abgewiesen. Warum Joachim Volz trotzdem weitermacht.

Hamm/Lippstadt

Der Mediziner Joachim Volz geht weiter gerichtlich gegen ein Abtreibungsverbot am christlichen Klinikum Lippstadt vor. Nachdem das Arbeitsgericht Hamm seine Klage im August bereits abgewiesen hatte, legte Volz Berufung ein. Am Donnerstag steht vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm nun die Verhandlung in zweiter Instanz an. Der Prozess sorgte bundesweit für Aufsehen. In einer Petition mit dem Titel „Ich bin Arzt und meine Hilfe ist keine Sünde“ unterstützten fast 300.000 Menschen den Mediziner. Für ihn geht es um die Frage: Wie weit darf kirchliche Moral wirken?

Streitpunkt ist eine Dienstanweisung, die Volz Schwangerschaftsabbrüche im „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ untersagt – außer in medizinischen Notfällen. Darüber hinaus wurde ihm auch verboten, Abbrüche im Rahmen seiner Nebentätigkeit in einer Bielefelder Privatpraxis vorzunehmen. Die Maßnahmen ergingen nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital, und zwar auf Bestreben der katholischen Seite. In erster Instanz sah das Gericht in den Vorgaben eine rechtmäßige Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.

Wer hat das letzte Wort?

Volz wirft der Klinik vor, die Rechte der Patientinnen zu beschneiden: „In der Medizin sollte die Patientin – im Austausch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt – das letzte Wort haben. Nicht ein katholischer Moralapparat.“ Er wehre sich gegen den Gedanken, dass Kirchen entscheiden dürfen, wer welche Versorgung bekommt.

Das Krankenhaus widersprach auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) den Vorwürfen: Seit dem 1. Februar 2025 dürften im Haus Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, wenn „Leib und Leben der Mutter“ in Gefahr sind. Nach wie vor lasse die Klinik Patientinnen bei einem Abbruch nicht allein: „In der sensiblen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs werden wir unsere Patientinnen weiterhin vertrauensvoll, respektvoll und verantwortungsbewusst begleiten.“ Das Haus verfüge über ein bewährtes Netzwerk und könne für Eingriffe an spezialisierte Kliniken verweisen.

Volz beklagt hingegen, er dürfe in seiner Klinik auch bei schweren Fehlbildungen des Fötus, gesundheitlichen Risiken oder Schwangerschaften nach einer Vergewaltigung nicht eingreifen. „Das ist in meinen Augen schlicht unterlassene Hilfeleistung“, kritisierte der Chefarzt.

Zur Frage einer Abtreibung nach einer Vergewaltigung erklärte das Klinikum auf Anfrage, dass ein solcher Eingriff zwar zum „Schutz des ungeborenen Lebens“ im Haus nicht mehr möglich sei. Allerdings hätten diese Abbrüche auch vor der Fusion keine Rolle gespielt, da diese in der Regel vor der 12. Schwangerschaftswoche ambulant erfolgten. Generell sei die Zahl der Abtreibungen an der evangelischen Klinik vor der Fusion gering gewesen. Bei etwa 1.700 Geburten im Jahr habe es im Schnitt etwa 15 Abbrüche gegeben.

Die Thematik schaffte es vergangene Woche bis in den Bundestag. Neben dem Fall von Lippstadt hatten auch Kliniken in Schleswig-Holstein nach einer Übernahme durch katholische Träger Abtreibungen eingeschränkt. Die Fraktion der Grünen hatte daraufhin beantragt, dass in Zukunft nur noch das Gewissen des zuständigen Arztes bei einem Abbruch zählen dürfe, nicht aber die Vorgabe von Kliniken.

Klares Zeugnis

Der katholische Erzbischof von Paderborn, Dr. Udo Markus Bentz, verteidigte das Vorgehen der Kliniken. „In Sachen Lebensschutz braucht die Gesellschaft ein klares Zeugnis“, so Bentz. Ein entsprechendes Werteprofil kirchlicher Häuser täte einer pluralen Gesellschaft gut, weil andere Krankenhäuser ein anderes Profil hätten. Natürlich müsse stets die Lebenslage ungewollt schwangerer Frauen und ihres Umfeldes berücksichtigt werden. Daher würden auch katholische Einrichtungen immer bei der Suche nach Alternativen helfen.

Für Volz ist derweil klar: Er möchte weiterstreiten, notfalls hoch bis zum Europäischen Gerichtshof. Für seine Sache wirbt er auch außerhalb des Gerichtssaals. „Wenn der Staat klarstellt, dass das Recht so gilt, sollte man die große Menge, die anders denkt, mobilisieren und vielleicht den politischen Weg bestreiten.“ Neben der Petition waren so bei einer Spendenaktion im vergangenen Herbst in nur zwei Tagen über 55.000 Euro gesammelt worden, um Volz bei den Gerichtskosten zu unterstützen. Zudem ist – wie bereits bei der ersten Verhandlung – eine Solidaritätsdemo vor dem Gerichtsgebäude in Hamm geplant.

KNA

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