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13.01.2026
Foto / Quelle: Julia Steinbrecht/KNA

Bei Organspenden gibt es keine Altersgrenze

8.200 Menschen warten in Deutschland auf ein neues Organ. Im vergangenen Jahr gab es aber nur 985 Spender. Bei der Nierentransplantation könnte ein neues medizinisches Verfahren Verbesserungen bringen.

Frankfurt

Seit Jahren gibt es zu wenige Organspender in Deutschland. 2025 zeigt sich allerdings ein Aufwärtstrend. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Daten und Fakten.

Wie viele Organe wurden im vergangenen Jahr gespendet?

Die Spenderzahlen in Deutschland sind 2025 auf den höchsten Stand seit 2012 gestiegen. Im vergangenen Jahr spendeten insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe, teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am Dienstag in Frankfurt mit. Das sind 32 oder 3,4 Prozent mehr als 2024.

Insgesamt konnten im abgelaufenen Jahr 3.020 Organe nach postmortaler Spende über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant verteilt und hierzulande oder im Ausland transplantiert werden. Das sind 5,8 Prozent mehr als 2024 (2.855) Im Einzelnen wurden 1.495 Nieren, 823 Lebern, 315 Herzen, 308 Lungen, 76 Bauchspeicheldrüsen sowie 3 Därme transplantiert. In den 43 deutschen Transplantationszentren wurden 2025 insgesamt 3.256 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland sowie aus dem Eurotransplant-Verbund verpflanzt. Das sind 8,1 Prozent mehr als 2024 (3.013).

Wie sind die Zahlen zu bewerten?

Der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Axel Rahmel, spricht von einem wichtigen Signal. Allerdings reiche dieses Niveau noch nicht aus, um den Bedarf zu decken. Weiterhin befinden sich laut DSO 8.200 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Und im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit 11,8 Organspenderinnen und Organspendern pro einer Million Einwohner auf einem hinteren Rang.

Deutschland ist in ein internationales Netzwerk eingebunden. Sind wir weiter auf Organe aus dem Ausland angewiesen?

Deutschland ist Teil des Eurotransplant-Verbundes, in dem acht Länder zusammenarbeiten: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Ungarn und Slowenien. Es gibt ein gemeinsames Spender-Meldesystem und eine zentrale Warteliste. Deutschland profitiert derzeit von diesem Verbund; es werden in der Bundesrepublik mehr Organe zugeteilt als gewonnen.

Wo werden die Organe entnommen?

Entnahmekrankenhäuser sind Krankenhäuser, die über Intensivbetten beziehungsweise Beatmungsbetten verfügen. Derzeit sind es rund 1.250 Kliniken. Sie sind verpflichtet, den Hirntod aller möglichen Organspender festzustellen und an die zuständige Koordinierungsstelle zu melden. Jedes Entnahmekrankenhaus muss mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen, der den Gesamtprozess der Organspende koordiniert.

Wo werden Organtransplantationen durchgeführt?

Organe dürfen in Deutschland nur in dafür zugelassenen Zentren übertragen werden. Derzeit gibt es 43 Transplantationszentren. Sie übernehmen nicht nur die Operationen, sondern kümmern sich um die Patientennachsorge sowie die psychische Betreuung der Betroffenen vor und nach der Transplantation.

Wann darf eine Organentnahme durchgeführt werden?

Kriterium für eine Organentnahme ist der Hirntod. Er muss von mindestens zwei besonders qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Als Hirntod wird der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstammes bezeichnet.

Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende?

Die DSO weist darauf hin, dass es keine feste Altersgrenze für die Organspende gibt: Nicht das kalendarische Alter sei entscheidend, sondern die Funktionsfähigkeit der Organe. Die bislang älteste Organspenderin in Deutschland sei 98 Jahre alt gewesen, sagt DSO-Vorstand Rahmel. Der Altersdurchschnitt der Organspenderinnen und Organspender lag 2025 bei 59 Jahren.

Wie ist die Organspende gesetzlich geregelt?

Die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten entnommen werden, regelt das Transplantationsgesetz (TPG) von 1997. Es wurde seitdem mehrfach geändert. Ziel war es, die Abläufe und Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern und Transplantationszentren zu verbessern und die Finanzierung in den Kliniken zu sichern.

Ist jeder automatisch ein potenzieller Organspender?

Nein. Seit 1997 gilt in Deutschland eine Zustimmungslösung: Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme zugestimmt hat, dürfen die Organe auch entnommen werden. Erweitert wird die Regelung dadurch, dass auch die Angehörigen oder vom Verstorbenen dazu bestimmte Personen berechtigt sind, über eine Entnahme zu entscheiden, wenn keine eigene Stellungnahme vorliegt.

Ein parteiübergreifendes Bündnis von Abgeordneten und große Ärzteorganisationen wollen einen Systemwechsel. Warum?

Parlamentarier mehrerer Parteien und mehrere Bundesländer wollen – wie viele Ärzteverbände und die DSO auch – die Zustimmungslösung durch eine Widerspruchslösung ersetzen. Dann wäre jeder Bürger automatisch ein potenzieller Organspender – außer, er hat ausdrücklich widersprochen. 2020 hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung abgelehnt.

Was soll die Widerspruchslösung bringen?

Befürworter versprechen sich davon mehr Organspenden. Sie verweisen darauf, dass die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung hoch sei. De facto scheitern viele Spenden aber bislang daran, dass kein schriftlicher Wille vorliegt und die Angehörigen dann vor einer Zustimmung zurückschrecken. Kritiker einer Widerspruchslösung verweisen dagegen darauf, dass im deutschen Gesundheitswesen jeder noch so kleine Eingriff der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten bedürfe. Dieser Grundsatz dürfe auch durch die Organspende nicht durchbrochen werden. Dadurch leide auch das Vertrauen in die Transplantationsmedizin.

Immer wieder gibt es Appelle an die Bevölkerung, die eigene Haltung zur Organspende festzulegen und zu dokumentieren. Wird das befolgt?

Anfang 2020 wurde deshalb das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet. Die Bürger sollen bei Behördenkontakten – etwa beim Ausstellen eines Ausweises oder Führerscheins – verstärkt mit dem Thema Organspende konfrontiert werden. Außerdem sollen Krankenkassen, Arztpraxen, Ausweisstellen und Fahrschulen immer wieder beraten und informieren. Darüber hinaus hat im März 2024 ein bundesweites Online-Register zur Organspende seine Arbeit aufgenommen. Bürger können hier ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende dokumentieren und jederzeit ändern.

Gibt es auch medizinische Neuerungen, die die Situation der Organspende verbessern können?

Ab 19. Januar tritt eine neue Richtlinie der Bundesärztekammer in Kraft, die die Maschinenperfusion bei der Nierentransplantation regeln soll. Dabei wird die entnommene Spenderniere außerhalb des Körpers kontinuierlich mit einer Konservierungslösung durchspült. Das Verfahren erhöht damit die Chancen, dass mehr Organe erfolgreich transplantiert werden können.

KNA
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