Bischofswahl bleibt geheim

Der Bischofssitz von Paderborn ist derzeit vakant. (Foto: Patrick Kleibold)

Wie erwartet hat der Vatikan die Beteiligung von Gläubigen, die nicht Mitglied des Domkapitels sind, an der Bischofswahl abgelehnt. Konkret betroffen von dieser Absage ist das Erzbistum Paderborn. Das Domkapitel wollte eigentlich erstmals einen Beschluss des Synodalen Wegs umsetzen.

Erzbistum (pdp/-berg). So richtig überrascht ist niemand, denn tatsächlich wäre es ziemlich erstaunlich gewesen, wenn Rom dem Ansinnen der Katholiken in Deutschland zugestimmt und die Beteiligung von Gläubigen bei der Bischofsbestellung bis hin zur geheimen Wahl erlaubt hätte.

Zur Erinnerung: Das Paderborner Domkapitel hatte im Nachgang der vierten Synodalversammlung erklärt, deren Beschluss umzusetzen und bei der nächsten Wahl eines neuen Erzbischofs weitere Gläubige an der Wahl zu beteiligen. Damals – im Februar vergangenen Jahres – waren aber zum einen die konkreten Ausführungsbestimmungen noch nicht umgesetzt, und niemand ahnte, dass das Erzbistum schon recht bald, nämlich ein Jahr früher als erwartet, einen neuen Erzbischof zu wählen haben würde. Als Erzbischof Becker seinen Rücktritt eingereicht hatte, blieb das Domkapitel bei seiner Zusage und berief 14 Gläubige in ein Gremium, um sie an der Bestellung des neuen Erzbischofs zu beteiligen.

Dieses Experiment fand bundesweit Beachtung, Paderborn schien auf einmal eine Art Speerspitze der Kirchenreform zu sein. Allerdings ahnten damals schon viele, woran das Vorhaben sehr wahrscheinlich scheitern würde: am sogenannten Päpstlichen Geheimnis. Auch das Preußenkonkordat wurde vielfach ins Feld geführt, was streng genommen nicht unbedingt das Problem ist. In diesem Vertrag von 1929 heißt es, unter Würdigung der diversen, von verschiedenen Seiten eingereichten Listen „benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier, geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof zu wählen hat“. Geheim soll also laut Konkordat nur die Wahl sein.

Ausweitung des Geheimnisses könne nicht einseitig durch den Heiligen Stuhl erfolgen

Der Paderborner Kirchenrechtler Prof. Dr. Rüdiger Althaus hat in einem Aufsatz für die Zeitschrift „Theologie und Glaube“ Möglichkeiten entwickelt, wie unter Wahrung des Konkordats eine Beteiligung von Gläubigen möglich wäre. Etwa, indem die Vertreter des Gremiums vor den Domkapitularen eine Wahl vornehmen, die zwar rechtlich unverbindlich ist, aber eben doch einen Trend zeigen würde. Der Haken an der Sache: Die Mitglieder des Gremiums müssten bei einem solchen Verfahren die Liste aus Rom kennen. Die aber unterliegt dem Päpstlichen Geheimnis, das der Vatikan mit der Instruktion Secreta Continere 1974 geregelt hat.

Rom verweist nun darauf, dass eine Ausweitung des Päpstlichen Geheimnisses und damit eine Teilnahme von Gläubigen außerhalb des Domkapitels nicht vereinbar sei mit den Bestimmungen des Konkordats und daher die Rechtmäßigkeit der Bischofswahl gefährde. Eine Ausweitung des Geheimnisses könne nicht einseitig durch den Heiligen Stuhl erfolgen, vielmehr müsse eine Abstimmung mit den Konkordatspartnern, also den Bundesländern, erfolgen. Wie diese Abstimmung aussehen könne, sei in weiteren Gesprächen durch die Deutsche Bischofskonferenz mit Rom zu klären.

Gegenseitiger Respekt

Dompropst Göbel bedankte sich nach der Absage im Namen des Domkapitels und des Diözesanadministrators für das Engagement und die Mitarbeit der 14 Gläubigen, „die vertrauensvolle und von gegenseitigem Respekt geprägte Atmosphäre unserer Treffen“.

Zweimal hatte sich das Domkapitel mit dem Gremium getroffen. Beim ersten Mal ging es zunächst um das Bischofsamt und die Anforderungen an den Amtsinhaber. Beim zweiten Treffen wurde auch über Personen gesprochen. Danach hat das Domkapitel seine Liste nach Rom geschickt. Ob auf der Liste auch Namen aus dem zweiten Gespräch stehen, gehört bereits zu den Geheimnissen, aber da alle Beteiligten, die man fragt, von einem sehr vertrauensvollen Miteinander berichten, ist davon auszugehen. Derzeit wartet das Erzbistum nun auf die Dreierliste, die sogenannte Terna, die Rom zurückschickt. Ob sich darauf Namen finden, die das Domkapitel vorgeschlagen hat, ist offen und wird wohl immer geheim bleiben.

Zu den 14 Gläubigen gehört Schwester Ulrike Brand, Augustiner Chorfrau aus Paderborn. Dass sie und die anderen nicht mehr mitwählen dürfen, findet sie schade, aber sie habe damit auch gar nicht gerechnet, sagte sie dem Dom. Die Treffen mit dem Domkapitel allerdings stimmten sie hoffnungsvoll. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Domkapitulare den wählen, den wir auch wählen würden, auch wenn ich die Liste natürlich nie kennen werde.“

Einen Tag, nachdem das Erzbistum Paderborn mitgeteilt hat, dass die Gläubigen nicht mehr mitwählen dürfen, kündigte das Bistum Osnabrück an, Gläubige an der Bestellung eines Nachfolgers von Bischof Bode zu beteiligen.

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