Synodaler Weg – Konkrete Schritte im Erzbistum Paderborn

Die Paderborner Delegation der fünften Vollversammlung des Synodalen Weges: Synodale sowie Beraterinnen und Berater aus den vier Synodalforen. (Foto: Till Kupitz/ Erzbistum Paderborn)

Die Themen des Synodalen Weges sollen in Verbindung mit Zukunftsthemen im ­Erzbistum Paderborn bearbeitet werden.

Paderborn (pdp). Diesen Beschluss fasste eine gemeinsame Konferenz des Metropolitankapitels, des Geistlichen Rates, des ­Managementteams des Erzbischöflichen Generalvikariates sowie der Prozessleitung für den Diö­zesanen Weg 2030+. Dabei wurde vereinbart, dass das Erzbistum Paderborn während der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles vor allem eine Bestandsaufnahme bereits vorhandener synodaler Strukturen und die Möglichkeiten der Umsetzung der Themen erörtern wird. Diözesanadministrator Monsignore Dr. Michael Bredeck unterstrich in diesem Kontext die Bedeutung der bisherigen Bistumsentwicklung: „Das berührt die Glaubwürdigkeit der Prozesse der letzten Jahre in unserem ­Erzbistum, denn viele Dinge sind dort bereits im Zukunftsbild von 2014 und im aktuellen Diözesanen Weg angegangen und grundgelegt.“

Zu ersten Handlungstexten des Syno­dalen Weges wurden konkrete Schritte vereinbart: Im Rahmen der Förderung gottesdienstlicher Vielfalt und Qualität wird das Erzbistum die Frage der Predigterlaubnis durch Laiinnen und Laien aufnehmen. „Wir werden Erfahrungs- und Gesprächsräume dazu schaffen sowie die Verkündigung des Evangeliums durch Laiinnen und Laien fördern“, erklärte Dr. Annegret Meyer von der Prozessleitung Erzbistum 2030+. Hinsichtlich der Predigt in der Eucharistiefeier haben die deutschen Bischöfe durch den Syno­dalen Weg zudem den Auftrag, eine Sondererlaubnis beim Heiligen Stuhl in Rom zu erfragen.

Queer­sensible Pastoral

Die Entwicklung der queer­sensiblen Pastoral soll intensiviert werden – dazu gibt es im Erzbistum Paderborn bereits einen vom damaligen Erzbischof Hans-­Josef Becker eingesetzten Arbeitskreis. Der Diözesanadministrator und die Weihbischöfe treffen sich am 20. ­April 2023 mit diesem Arbeitskreis. Weiterhin wird das Erzbistum in den Dekanaten Personen beauftragen, die für diese Pastoral verantwortlich sind.

In der Frage der „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ wird man bei der bisherigen Praxis im Erzbistum vorerst bleiben, dass jede Anfrage nach einem Segen von Seelsorgern als Einzelfall vor Ort gut geprüft und behandelt wird. „Ich bitte darum, dass in den Gemeinden mit Anfragen nach einem Segen wertschätzend und verantwortungsvoll umgegangen wird“, erklärte Diözesan­administrator Msgr. Dr. Bredeck. Zudem sieht das Handlungspapier des Syno­dalen Weges vor, dass die Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken eine Handreichung für Segensfeiern entwickeln.

Zum Handlungstext „Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche“ wird eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Fachbereichen eingesetzt, die konkrete Handlungsschritte vorbereitet und umsetzt. Weiterhin hat die gemeinsame Konferenz eine Weitung des Themas auf Erwachsene allgemein sowie das Themenfeld geistlicher Missbrauch beraten.

Schauen Sie doch mal in die aktuelle DOM-Ausgabe rein. Dort finden Sie eine Vielzahl an Berichten zur katholischen Kirche im Erzbistum Paderborn, deutschlandweit und auch weltweit. Es lohnt sich bestimmt.

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anschauen