Hilfe bei Missbrauch – Neues Internetangebot

Aktenordner, die während einer Protestaktion gegen den Umgang der Kirche mit sexuellem Missbrauch von Missbrauchsbetroffenen symbolisch zum Kölner Landgericht getragen wurden. (Foto: KNA)

Zur Verhinderung von Missbrauch und sexualisierter Gewalt sind in den Jahren 2011 bis 2020 mehr als 65.000 kirchlich tätige Frauen und Männer im Erzbistum Paderborn geschult worden. Dies teilt das Erzbistum Paderborn auf seiner Internetseite mit.

Erzbistum (KLEI). Das Erzbistum Paderborn veröffentlicht ab sofort und regelmäßig aktuelle Informationen zur Aufarbeitung, Intervention und Prävention von Missbrauch. Dazu wurde auf der Internetseite ein neuer Bereich mit dem Titel „Hilfe bei Missbrauch und sexualisierter Gewalt durch Kleriker“ eingerichtet. Opfer von sexualisierter Gewalt finden dort unter anderem Informationen zur Anerkennung ihres Leids und Kontakte zu unabhängigen und kirchlichen Beratungsstellen. Gerade die Präventionsarbeit des Erzbistums sei in den vergangenen Jahren intensiviert worden, heißt es dort weiter. So hätten von 2011 bis 2020 insgesamt 65 000 ehren- und hauptamtlich tätige Frauen und Männer an Qualifizierungskursen teilgenommen. Im vergangenen Jahr wurden 1 987 Personen geschult. Für die Schulungen, die in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden, stehen derzeit 376 Präventionsfachkräfte und 239 Schulungsreferenten zur Verfügung.

Internetseite greift die erhobenen Zahlenangaben zum Missbrauch auf

Die Internetseite greift auch die erhobenen Zahlenangaben der MHG-­Studie auf, die die Bischofskonferenz vor einigen Jahren in Auftrag gegeben hatte und deren Ergebnisse 2018 veröffentlicht worden sind. „Diese umfassen die damals durch den ehemaligen Missbrauchsbeauftragten bearbeiteten Anträge auf ‚Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt worden ist‘ und den Umfang von 2.502 geprüften Personalakten.“ Durch die MHG-­Studie seien Hinweise zu 111 Personen gefunden worden, „die im Sinn der Studie des Missbrauchs, einer Grenzüberschreitung oder eines Übergriffes beschuldigt wurden. 197 Betroffene konnten ermittelt werden, davon 125 männliche Betroffene, 64 weibliche Betroffene, bei 8 Hinweisen war keine Zuordnung des Geschlechts möglich“.

Weiter heißt es in der Mitteilung des Erzbistums: „Die im Rahmen der MHG-­Studie veröffentlichten Zahlen stehen für sich. Zu beachten ist, dass vorher, währenddessen und nachher Fälle sexuellen Missbrauchs dem Erzbistum bekannt geworden oder gemeldet worden sein können, die in dem Zahlenwerk möglicherweise berücksichtigt waren oder auch nicht, aber keinesfalls eindeutig zugeordnet werden konnten. Auch mögliche Zahlenangaben im Anschluss an die Anzeige mehrerer Strafrechtsprofessoren können nicht einfach rechnerisch einbezogen werden.“

Überblick zu den Bemühungen bei der Missbrauchs­aufarbeitung

Vor diesem Hintergrund habe das Erzbistum seit dem Jahr 2019 damit begonnen, jeweils auf das vergangene Jahr rückblickend Zahlen zu veröffentlichen, die den Verlauf der Bemühungen bei der Missbrauchs­aufarbeitung, bei der Intervention und Prävention abbilden würden. Auch hier sei darauf zu achten, dass die Zahlen der einzelnen Jahre nicht miteinander verrechnet werden können. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 haben sich beim Erzbistum 64 Personen gemeldet, die vortragen, Betroffene von sexuellem Missbrauch zu sein. Als Beschuldigte wurden insgesamt 20 Personen benannt. Die benannten Zeiträume lägen jedoch lange zurück und die Beschuldigten seien zum überwiegenden Teil verstorben.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 wurden 41 Folge- und Neuanträge durch das Erzbistum Paderborn bei der Unabhängigen Kommission in Bonn eingereicht. Davon wurden zwölf Anträge entschieden. Die Summe der Anerkennungsleistung beträgt 429.000 Euro. Davon wurden bereits im alten ZKS-­Verfahren, also im Zeitraum vor 2021, 99 500 Euro ausgezahlt. Die niedrigste Einzelfall­entscheidung liegt bei 8.000 Euro, die höchste bei 75 000 Euro. Zudem wurden 3.390 Euro für das Erweiterte Hilfesystem ausgezahlt.

Zahlungen in Anerkennung des Leids Betroffener von Missbrauch durch Priester und anderes kirchliches Personal im Verantwortungsbereich des Erzbistums Paderborn trägt der Erzbischöfliche Stuhl. Er übernimmt die gesamten Anerkennungszahlungen, um eine Verwendung von Kirchensteuermitteln auszuschließen.

„Bei den Maßnahmen der Aufarbeitung, Intervention und Prävention von sexuellem Missbrauch ist es entscheidend, dass grundsätzlich alle Perspektiven berücksichtigt werden, insbesondere die der Betroffenen. Darum ermutigt das Erzbistum Paderborn weiter, dass sich Betroffene von sexuellem Missbrauch mit den unabhängigen Ansprechpersonen oder dem Interventionsbeauftragten für das Erzbistum Paderborn in Verbindung setzen“, heißt es weiter auf der Internetseite.

https://www.derdom.de/2022/01/26/missbrauchsgutachten-es-gab-keinen-gerechten/?preview_id=32359&preview_nonce=7a432aa459&preview=true&_thumbnail_id=32363
https://www.derdom.de/2021/12/07/viele-haben-etwas-gewusst-studie-zum-sexuellen-missbrauch-im-erzbistum-paderborn/?preview_id=31532&preview_nonce=f834cc52cc&preview=true&_thumbnail_id=31539

Weitere Berichte aus dem Erzbistum Paderborn finden Sie in der aktuellen DOM-Ausgabe. Schauen Sie mal rein, es lohnt sich bestimmt.

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anschauen