29.07.2016

Bittere Absage an Gott

Gott hat es wieder nicht geschafft: Erneut hat sich eine Mehrheit im Landtag Schleswig-Holsteins dagegen ausgesprochen, einen Gottesbezug in der Landesverfassung zu verankern.

Dabei scheiterten die Befürworter nur knapp, lediglich eine Stimme fehlte zur nötigen Zweidrittelmehrheit von 46 Befürwortern für eine deratige Verfassungsänderung.

Jetzt ist die Enttäuschung groß – bei offiziellen Vertretern von Glaubensgemeinschaften ebenso wie bei den Initiatoren einer interreligiösen Volksinitiative aus christlichen, muslimischen und jüdischen Gläubigen. Sie hatten landesweit 40 000 Unterstützer-Unterschriften gesammelt und so dafür gesorgt, dass sich der Landtag noch einmal mit dem Gottesbezug befassen musste.

Und genau deshalb ist diese Abstimmungsniederlage so bitter: Die breite religionsübergreifende Basis, auf der für den Gottesbezug geworben wurde, hatte dafür gesorgt, dass der aktuelle Vorschlag in einer Offenheit formuliert war, die niemanden ausgrenzte oder gar einen „Alleinvertretungsanspruch“ enthielt.

Dabei wäre der Bezug auf Gott ein wichtiges Signal gewesen in einer Zeit, in der der Mensch in vielen Bereichen agiert, als gäbe es keine In­stanz mehr, vor der er sich – gerade als Träger politischer Macht – zu verantworten hätte. Entsprechend gut hätte es getan, die eigene Position zu relativieren.

Jetzt bleibt die Landesverfassung Schleswig-Holsteins weiter gottlos – so wie sechs andere auch. Neun Landesverfassungen haben einen Gottes­bezug.

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