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11.03.2026
Setzen sich für den Schutz des arbeitsfreien Sonntages ein (v.l.): Ständig Stellvertretender Superintendent Michael Stache (Evangelischer Kirchenkreis Dortmund), Benedikt van Acken (KAB Diözesanverband Paderborn e.V.), Thomas Renneke (Katholische Stadtkirche Dortmund) und Gewerkschaftssekretär Karsten Rupprecht (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di).
Foto / Quelle: Michael Bodin / Katholische Pressestelle Dortmund

20 Jahre „Allianz für den freien Sonntag“

Kirchen und Gewerkschaft setzen sich auch in Dortmund für den Schutz des freien Sonntags ein.

Dortmund

Zum kürzlich begangenen „Internationalen Tag des freien Sonntags“ erinnern der Evangelische Kirchenkreis Dortmund, die Katholische Stadtkirche Dortmund und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gemeinsam mit der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Erzbistum Paderborn an den besonderen Schutz des arbeitsfreien Sonntags im Grundgesetz. Anlass ist zugleich das 20-jährige Bestehen der „Allianz für den freien Sonntag“, in der Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände zusammenarbeiten.

„Artikel 140 des Grundgesetzes stellt den Sonntag ausdrücklich unter besonderen Schutz“, betonen die Organisationen in einer gemeinsamen Erklärung. Von dieser Regel dürfe nur in unumgänglichen Fällen abgewichen werden, etwa in der Gesundheitsversorgung oder bei Rettungsdiensten. „Die Gewinnabsichten von Kaufleuten und Unternehmern gehören nicht dazu, das hat auch das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht.“

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

In Dortmund finden entsprechend der geltenden Rechtslage an aktuell zwölf Terminen im Jahr Sonderöffnungen an Sonntagen statt, jeweils gebunden an einen besonderen Anlass. „Diese Regelung ist bereits ein Kompromiss im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in Nordrhein-Westfalen und sollte nicht weiter ausgeweitet werden“, heißt es in der Stellungnahme. Entscheidend bleibe, „im Einzelfall zu prüfen, ob der jeweilige Anlass die Ausnahme wirklich rechtfertigt“.

Als nächste Termine stehen mehrere Veranstaltungen mit Sonntagsöffnung an: beim E-Bike-Festival in der Innenstadt am 19. April, beim „Hörder Frühling“ ebenfalls am 19. April sowie am 3. Mai beim Aplerbecker Kunstmarkt. Nach Angaben der Allianz achtet das Bündnis in Dortmund regelmäßig darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW eingehalten werden, und wirbt zugleich für die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Regeln.

Für die beteiligten Organisationen geht es dabei um mehr als nur Ladenöffnungszeiten. „Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere“, heißt es in der Erklärung. Für viele Menschen sei er der einzige verlässliche Zeitpunkt in der Woche, an dem ein großer Teil der Gesellschaft gleichzeitig frei habe – Zeit für Familie, Freundschaften, Ehrenamt, Kultur oder Gottesdienst. „Gemeinsame freie Zeit stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und setzt ein Zeichen gegen eine Entwicklung, in der immer mehr Lebenszeit zur Arbeits- und Konsumzeit wird“, formulieren die Unterzeichner.

Gemeinsame Pause

Gerade in einer Arbeitswelt mit zunehmender Flexibilität und ständiger Erreichbarkeit bleibe diese gemeinsame Pause wichtig. Deshalb bekräftigt die Allianz auch zum 20-jährigen Bestehen ihre zentrale Forderung: „Der arbeitsfreie Sonntag ist eine wichtige soziale Errungenschaft, die Beschäftigten, Familien und dem Ehrenamt zugutekommt. Sein verfassungsrechtlicher Schutz hat sich bewährt und muss auch künftig erhalten bleiben.“

pdp

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