Kurberatungsstellen gefährdet
Inge Höger MdB (Mitte) unterstützt die Forderung von Klaus Tintelott, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung im Erzbistum Paderborn, und Klinikleiterin Karin Krohn nach einer gesicherten Finanzierung der Kurberatungsstellen.
Winterberg. Nach wie vor sind Kurberatungsstellen etwa für Mutter-Kind-Kuren mangelhaft finanziert. Das hat die Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung im Erzbistum Paderborn kritisiert. Geschäftsführer Klaus Tintelott sagte im Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Inge Höger für die Kurberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände gebe es keinerlei finanzielle Absicherung. „Viele Kurberatungsstellen sind in ihrer Existenz gefährdet.“
In der Vergangenheit seien diese durch eine Quersubventionierung finanziert worden, erklärte Tintelott. Dies sei aus rechtlichen Gründen nun nicht mehr möglich. Die Arbeitsgemeinschaft habe deshalb einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung in die Gremien des Deutschen Müttergenesungswerkes eingebracht.
Inge Höger unterstützte die Forderung der Initiative, dass die Beratungskosten von den Krankenkassen übernommen werden müssten. Schließlich erfüllten die Kurberatungsstellen eine wichtige Aufgabe auf dem Weg zu einer stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme. „Die Kurberatungsstellen benötigen eine gesicherte Finanzierung“, sagte sie. Zumal sie sowohl im Vorfeld von Kuranträgen als auch im Fall einer Ablehnung seitens der Krankenkassen beim Widerspruchsverfahren helfen würden.
Inge Höger informierte sich jetzt vor Ort in der Mutter-Kind-Klinik St. Ursula über die Rahmenbedingungen einer Mutter-Kind-Kur. Im Frühjahr hatte ihre Fraktion, DIE LINKE, eine sogenannte Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag gestellt zur Entwicklung von Mutter- und Vater-Kind-Kuren sowie zur wirtschaftlichen Lage der Kureinrichtungen. Da einige Fragen seitens der Bundesregierung nicht beantwortet werden konnten, wollte sie sich direkt informieren.
Die Zahl der Mutter- und Vater-Kind-Kuren habe sich sehr gut entwickelt, berichtete Tintelott. Ursache sei ein entsprechender gesetzlicher Anspruch sowie eine Verbesserung der Begutachtungsrichtlinien für die Krankenkassen. Dadurch sei der Zugang zu den Kuren deutlich erleichtert worden. Dies spüre auch die Mutter-Kind-Klinik St. Ursula.