31.01.2018

Die Ökumene wird vorangebracht

Schulrat i. K. Roland Gottwald: Jede Schule kann im Rahmen eines internen Beratungsprozesses selbst entscheiden.“ Foto: pdp

Künftig kann in NRW der Religionsunterricht ökumenisch stattfinden. Auch das Erzbistum Paderborn hat die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Für einige Gegenden im Erzbistum ist dies nicht neu. Schulrat i. K. Roland Gottwald, Leiter der Abteilung Grundsatz-, Rechts- und Personalfragen im Religionsunterricht in der Hauptabteilung Schule im Erzbischöflichen Generalvikariat, erläutert die Vorteile.

von Matthias Nückel

Der gemeinsame Religionsunterricht für katholische und evangelische Kinder, der nun auch in NRW möglich ist, ist im Erzbistum Paderborn nicht neu. Wie sind die bisherigen Erfahrungen in Hessen und Lippe?

Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht im hessischen Bereich des Erzbistums gibt es seit 1999, an Grundschulen des Kreises Lippe seit 2005. Religionslehrkräfte, Eltern, Schulleitungen und Schulaufsicht haben im Rahmen von Evaluationen und Rückmeldungen durchweg bestätigt, dass diese Form des Religionsunterrichtes alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt und damit eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen „Grauzonenunterricht“ darstellt. Zugleich wurden mehr inhaltliche kirchliche Konzepte und Fortbildungen gewünscht. Dies wird im NRW-Modell jetzt zu einem zentralen Element des Genehmigungsverfahrens und insofern berücksichtigt und umgesetzt.

In den Regionen des Erzbistums gibt es große Unterschiede – von der Diaspora bis zu stark katholischen Gegenden. Wird sich dies auf die Einführung der konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht auswirken?

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht kann in unterschiedlicher Form eingeführt werden. Jede Schule kann im Rahmen eines internen Beratungsprozesses selbst entscheiden, ob und in welcher Intensität man damit beginnen will. Selbstverständlich kann auch der bisherige, getrennte Religionsunterricht fortgesetzt werden.

Sind die Lehrerinnen und Lehrer ausreichend auf die neue Form des Religionsunterrichtes vorbereitet?

Die Qualifizierung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer ist ein Kernelement der geplanten Einführung von konfessionell-kooperativem Religionsunterricht. Kein Antrag wird ohne einen entsprechenden Nachweis der Teilnahme der beteiligten Lehrkräfte an einer verpflichtenden Fortbildung genehmigt werden. Bei dieser Fortbildung werden alle relevanten Konzeptionen und Materialien vorgestellt und erläutert.

In den nächsten Wochen bieten wir darüber hinaus zahlreiche regionale Informationsveranstaltungen an, auf denen wir gemeinsam mit unseren evangelischen Kollegen für alle Fragen zur Einführung konfessionell-kooperativem Religionsunterrichtes zur Verfügung stehen.

Besteht durch den gemeinsamen Unterricht nicht die Gefahr, dass die katholische oder evangelische Identität völlig verloren geht?

Die Bischöfe und Präsides gehen in ihrer Vereinbarung zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht vom Gegenteil aus: „Indem junge Menschen andere Gleichaltrige und auch Lehrerinnen und Lehrer der eigenen und anderen Konfession im unterrichtlichen Kontext [] erleben, werden sie zu einer authentischen Auseinandersetzung mit der eigenen und fremden Konfession herausgefordert. Auf diese Weise kann das Bewusstsein für die eigene Konfession und für die Verständigung mit der anderen Konfession wachsen.“

Unsere bisherigen Erfahrungen in Hessen und Lippe bestätigen diese Erwartung.

Kann sich die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht positiv auf die Ökumene insgesamt auswirken?

Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht steht unter dem Leitwort „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“.

Indem Religionslehrkräfte sich zur Unterrichtsplanung nunmehr intensiv und kooperativ mit den Eigenheiten der jeweils anderen Konfession beschäftigen, werden diese zen­tralen Anliegen und Bedingungen jedes ökumenischen Prozesses auch in der Schule realisiert.

Von daher soll und wird diese Form des Religionsunterrichtes die Ökumene in den beteiligten Bis­tümern und Landeskirchen wesentlich voranbringen.

Es gibt Stimmen, die sagen, heute würden eigentlich schon interreligiöse Konzepte – etwa unter Einbeziehung des Islam – benötigt. Liegt da­rin die Zukunft des Religionsunterrichtes?

Nur der konfessionelle Religionsunterricht ist laut Art. 7 Grundgesetz möglich. Ein interreligiöser Unterricht (Was ist das?) wird diesen Rechtsstatus nach einhelliger Meinung nicht erreichen können.

Das in Berlin staatlich eingeführte Fach LER (Lebensgestaltung, Ethik, Religion) ist, wenn überhaupt, ein Unterricht über Religion, die Frage seiner weltanschaulichen Fundierung bleibt unklar.

In einer zunehmend multireligiösen Gesellschaft wird es darum gehen, durch Ausbau von Kooperationsformen der Religionsunterrichte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, den Auftrag der religiösen Bildung in der Schule sicherzustellen.

Etwa ein Drittel der Menschen in Deutschland sind konfessionslos. Wie können sie – soweit sie noch zur Schule gehen – vom Religionsunterricht erreicht werden?

Der nunmehr in NRW mögliche konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist ausdrücklich offen für ungetaufte Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus haben die Kirchen seit jeher die flächendeckende Einführung eines Ersatzfaches für diejenigen Schülerinnen und Schüler unterstützt, die sich vom Religionsunterricht abmelden oder für die kein eigener Religionsunterricht staatlich eingerichtet ist.

In NRW wird hierzu das Fach „Praktische Philosophie“ gegenwärtig immer stärker ausgebaut.

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