26.01.2022

Missbrauchsgutachten – Es gab keinen Gerechten

Ulrich Wastl (l.), Marion Westpfahl (m.) und Martin Pusch (r.), Rechtsanwälte der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl, während der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens ihrer Kanzlei zu Fällen von sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising am 20. Januar 2022 in München. (Foto: KNA)

Das lange erwartete Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München-­Freising ­belastet amtierende und frühere Amtsträger schwer, darunter auch den emeritierten Papst ­Benedikt XVI. Er selbst äußerte Bedauern, sieht aber keine persönliche Verantwortung.

München (KNA/-berg). Ob es denn einen gab, der sich anders verhalten habe, fragte am Ende der Pressekonferenz eine Journalistin, „also den einen berühmten Gerechten. Hat es den gegeben?“ Nein, antwortet Dr. Marion Westpfahl, „ist mir nicht in Erinnerung und es wäre mir in Erinnerung, wenn es den gegeben hätte.“ Der Donnerstag vergangener Woche ist ein über alle Maßen schwarzer Tag für die katholische Kirche, ausgelöst durch die Präsentation des Münchner Missbrauchsgutachtens. Im Grundsatz wiederholen die Anwälte der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), was in ähnlichen Untersuchungen in Aachen, Köln, Münster, Berlin und Paderborn schon zutage getreten ist, doch dieses Mal reichen die Erschütterungen bis Rom. Das macht die Sache besonders heikel und für die Öffentlichkeit besonders inte­ressant.

Missbrauchsgutachten zeigt: Fehlverhalten Joseph Ratzinger in vier Fällen

Ein Faktum, das Anwalt Wastl beinahe bedauert. Dennoch: Joseph Ratzinger habe sich in seiner Amtszeit als Münchner Erzbischof (1977–1982) in vier Fällen fehlerhaft verhalten, heißt es in der vorgestellten Untersuchung der Kanzlei. Dem derzeitigen Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, werfen die Anwälte unter anderem vor, sich nicht ausreichend um Fälle sexuellen Missbrauchs gekümmert zu haben.

Die Gutachter bekunden im Missbrauchsgutachten erhebliche Zweifel an Aussagen von Benedikt XVI. zu einem besonders brisanten Fall eines Wiederholungstäters. Der emeritierte Papst wiederholt in seiner 82-­seitigen Stellungnahme seine Angaben, dass er von der Vorgeschichte des 1980 von Essen nach München versetzten pädophilen Priesters damals nichts gewusst habe und bei der entscheidenden Sitzung nicht anwesend gewesen sei.

Dagegen verwies Anwalt Ulrich Wastl auf das Protokoll der Ordinariatssitzung, bei der die Aufnahme besprochen worden sei. Dieses vermerke Ratzinger nicht als abwesend. Zudem dokumentiere es, dass der Erzbischof bei derselben Sitzung über die Trauerfeier für den Berliner Kardinal Alfred Bengsch und über vertrauliche Gespräche mit dem damaligen Papst Johannes Paul II. über den Theologen Hans Küng berichtet habe. Mittlerweile korrigierte Benedikt seine Aussage. Er habe doch an der Sitzung teilgenommen. Allerdings sei dort „über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden“ worden. Vielmehr habe man lediglich der Bitte entsprochen, dem Mann „während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen“. Wie es zu dem Versehen kam, will Benedikt XVI. in seiner „noch ausstehenden Stellungnahme“ erklären. 

Sorge um die Opfer habe gefehlt

Laut der Kanzlei durften zwei Priester, die in Ratzingers Amtszeit wegen Missbrauchs strafrechtlich sanktioniert worden waren, weiter als Seelsorger arbeiten. Kirchenrechtlich sei gegen sie nicht vorgegangen worden. Völlig gefehlt habe auch die Sorge um die Opfer. 

Nach Angaben von Wastl hat auch Ratzingers damaliger Generalvikar Gerhard Gruber seine frühere Aussage relativiert, er allein sei für den Seelsorgeeinsatz verantwortlich gewesen. Gruber habe jetzt ausgesagt, er sei dazu gedrängt worden, um Benedikt XVI. zu schützen. 

Marx halten die Gutachter vor, Missbrauchsfälle lange nicht als Chef­sache behandelt und in erster Linie Generalvikar und Ordinariat überlassen zu haben. Eine Änderung habe sich erst ab dem Jahr 2018 ergeben. Konkret halten die Gutachter dem Erzbischof zudem vor, zwei Fälle nicht an die Glaubenskongregation gemeldet zu haben. 

Marx’ Vorgänger, Kardinal Friedrich Wetter, hat laut WSW in seiner mehr als 25-­jährigen Amtszeit in 21 Fällen Fehlverhalten gezeigt. Vorwürfe richten sich auch gegen die verstorbenen Erzbischöfe und Kardinäle Michael Faulhaber, Joseph Wendel sowie Julius Döpfner. 

Missbrauchsgutachten identifiziert 235 mutmaßliche Täter

Die Gutachter ermittelten insgesamt 235 mutmaßliche Täter von 1945 bis 2019, darunter 173 Priester. Die Zahl der Geschädigten liege bei 497. Das Dunkelfeld sei aber vermutlich weitaus größer. 

67 Kleriker hätten aus Sicht der Anwälte wegen der „hohen Verdachtsdichte“ eine kirchenrechtliche Sanktion verdient. In 43 Fällen sei jedoch eine solche unterblieben. 40 von ihnen seien weiter in der Seelsorge eingesetzt worden, darunter auch 18 strafrechtlich verurteilte Priester. 

Bei der Übergabe der vier Bände äußerte sich der Münchner Generalvikar Christoph Klingan „bewegt und beschämt“. Seine Gedanken seien zunächst bei den Betroffenen. Marx war bei der Präsentation nicht zugegen, was Marion Westpfahl in ihrer Einleitung ausdrücklich bedauerte. Zur Aufarbeitung, sagte sie, gehöre die Bereitschaft der leitenden Verantwortlichen, „sich unmittelbar und wahrnehmbar mit den Erkenntnissen konfrontieren zu lassen“.

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