Niemand darf verhungern

Ein Kommentar von Matthias Nückel

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Foto: engin akyurt / pixabay.de
veröffentlicht am 14.11.2019
Lesezeit: ungefähr 2 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht hat sein lange erwartetes Urteil zu Sanktionen gegen Bezieher von Hartz IV gefällt. Der Staat darf demnach Hartz-IV-Beziehern künftig nicht mehr so schnell und so weitreichend Bezüge kürzen oder streichen, wie das bisher der Fall ist.

Weite Teile der derzeitigen gesetzlichen Regeln verstießen aber gegen die Verfassung, unter anderem weil sie das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzten, so das Gericht. Vor allem Kürzungen um 60 Prozent sowie ein vollständiges Aussetzen der Bezüge sind laut Urteil verfassungswidrig. Das bedeutet im Klartext: Der Staat darf niemanden verhungern lassen.

Das Problem bei Hartz IV ist einerseits, dass der finanzielle Unterschied zu schlecht bezahlten Jobs nicht besonders groß ist. Das liegt aber nicht daran, dass die Hartz-Sätze zu hoch sind. Vielmehr gibt es in einer Reihe von Branchen und Gegenden zu niedrige Löhne. Zudem haben sich immer mehr Arbeitgeber aus der Tarifbindung herausgezogen und zahlen Löhne unter Tarif.

Zweitens wird das gesamte von der Regierung Schröder installierte Sozialsystem in der Bevölkerung nicht als gerecht empfunden – weder von den Betroffenen noch von den Steuerzahlern. Das Urteil des Verfassungsgerichtes bietet nun die Chance, die Sozialgesetzgebung auf neue Beine zu stellen. Wir brauchen ein zeitgemäßes System, das unverschuldet in Not geratene Menschen nicht in die Armut rutschen lässt und das Menschen wieder in Lohn und Brot bringt. Und nicht zuletzt sollte der Name geändert werden. Denn dass ein Sozialgesetz in einem Rechtsstaat den Namen eines verurteilten Straftäters trägt, ist ein Unding.

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