Pressefreiheit bestätigt
Ein Kommentar von Andreas Wiedenhaus
Der zweite Vatileaks-Prozess über die Herausgabe geheimer Dokumente aus dem Vatikan an Journalisten ist mit milden Strafen zu Ende gegangen.
Der spanische Geistliche muss 18 Monate hinter Gitter, seine frühere Mitarbeiterin, eine PR-Beraterin, bekam zehn Monate Haft auf Bewährung. Straflos gingen die beiden Journalisten aus, die die Informationen für ihre Veröffentlichungen verwendet hatten.
Damit spricht das Urteil eine deutliche Sprache: Wer im Dienst der Kirche steht und interne Informationen weitergibt, muss damit rechnen, im Gefängnis zu landen. Die Pressefreiheit aber wird nicht angetastet. Damit setzt der Vatikan ein deutliches Zeichen.
Unabhängig vom Prozess bestätigt sich im Zusammenhang mit der gesamten Affäre eine weitere grundlegende Entwicklung: Unter Papst Franziskus setzt der Vatikan gerade mit Blick auf Vermögen und Finanzen auf Transparenz. Denn das Kirchenoberhaupt hätte den Prozess – ebenso wie den ersten um den Kammerdiener – auch verhindern können. Damit hätte er sicherlich einer ganzen Reihe von „Strippenziehern“ innerhalb des Vatikans einen Gefallen getan. Denn einige alte Seilschaften sähen es wohl immer noch am liebsten, wenn man weiter unter sich und die Öffentlichkeit ausgesperrt bliebe.
Zwei Punkte dürfen allerdings nicht außer Acht gelassen werden. Die Verurteilten können Revision einlegen. Ob das passiert, hängt vom zweiten Fakt ab: Der Papst kann einen Straferlass gewähren oder die Urteile sogar verschärfen. Es bleibt also noch ein bisschen länger spannend.
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