Namen bleiben tabu – Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs will das Erzbistum Paderborn absehbar nur in Einzelfällen Namen von Beschuldigten nennen.

Der hohe Dom zu Paderborn.
Der hohe Dom zu Paderborn.
veröffentlicht am 27.10.2023
Lesezeit: ungefähr 3 Minuten

Zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs will das Erzbistum Paderborn absehbar nur in Einzelfällen Namen von Beschuldigten nennen. Daran soll sich bis zur Veröffentlichung der Missbrauchsstudie nichts ändern. Das Bistum Aachen hatte zuvor die Namen von Tätern oder mutmaßlichen Tätern veröffentlicht.

Paderborn/Aachen (KNA). „Die Veröffentlichung von Namenslisten mit ‚Tätern und/oder Tatverdächtigen‘ bewerten wir für uns weiterhin als ethisch und juristisch komplex“, so ein Sprecher auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-­Agentur (KNA). Zuerst hatte die „Neue Westfälische“ über die Entscheidung berichtet.

Damit will das Erzbistum Paderborn zunächst nicht dem Beispiel des Bistums Aachen folgen. Dieses hatte die Namen von 53 Tätern oder mutmaßlichen Tätern genannt, die allerdings bereits vor zehn oder mehr Jahren gestorben sind. Kriterium zur Veröffentlichung waren auch gerichtliche oder kirchenrechtliche Urteile oder freiwillige Zahlungen der Kirche zur Anerkennung erlittenen Leids von Opfern.

Anders als in Aachen lägen in Paderborn die beauftragten Missbrauchsstudien noch nicht vor. „Deren Ergebnisse und Empfehlungen werden für weitere Schritte hier vor Ort handlungsleitend sein“, so die Diözese weiter. Da in den seltensten Fällen den Beschuldigungen „entsprechende Geständnisse, Beweise oder rechtskräftige Urteile“ vorlägen, sei eine eindeutige Bewertung von Vorwürfen oft unmöglich. Daher spreche man auch nicht von „Tätern“, sondern von „Beschuldigten“.

Geeigneten Weg wählen und finden

Auch ohne deren Nennung jedoch hofft die Erzdiözese, „dass Betroffene einen für sie geeigneten Weg wählen und finden können, dem Erzbistum ihre Anliegen mitzuteilen“, so der Sprecher. Mittlerweile gebe es zahlreiche öffentliche Ermutigungen und Aufrufe sowie verschiedene Anlaufstellen.

Unterdessen hat der Aachener Bischof Helmut Dieser noch einmal die Veröffentlichung der Täter-­Namen verteidigt. Dieses Vorgehen solle vor allem den Betroffenen zugutekommen und die weitere Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs „deutlich voranbringen“, schrieb Dieser in einem Hirtenbrief, der am vergangenen Sonntag in den Kirchen verlesen wurde. Unter den Namen, die seit gut einer Woche auf der Internetseite des Bistums aufgeführt sind, sind 52 Geistliche, darunter ein Weihbischof, und ein Nicht-­Kleriker. Insgesamt sind laut Bistum 126 beschuldigte Kirchenmitarbeiter und 267 Betroffene bekannt.

Betroffene sollten zum einen „mit der öffentlichen Nennung des Namens ihres Täters nicht mehr allein bleiben“, zum anderen könnten sie so „Vertrauen schöpfen, aus dem Dunkelfeld herauszutreten“, schreibt der Bischof. Bereits nach Veröffentlichung eines Gutachtens im November 2020 hatte die Diözese an Betroffene appelliert, sich zu melden.

Gefahr einer Stigmatisierung

Die Entscheidung, die Namen von 53 Tätern und mutmaßlichen Tätern öffentlich zu machen, habe die Diözese nach langem Abwägen getan, heißt es weiter. „Datenschutzrechte, die Unschuldsvermutung bei fehlenden Beweisen und die Gefahr einer Stigmatisierung, sofern sich ein Vorwurf im Nachhinein als unbegründet erweist, stehen auf der einen Seite, die Erwartung von Aufarbeitung und Gerechtigkeit auf der anderen.“

Voraussetzung für die Veröffentlichung der Namen war, dass der jeweilige Beschuldigte schon mindestens zehn Jahre tot ist. Zudem seien die Betreffenden von staatlichen oder kirchlichen Gerichten rechtskräftig verurteilt worden. Oder im jeweiligen Fall wurde der Antrag eines Betroffenen auf Anerkennung des Leids positiv beschieden.

Die Namensnennung verunsichere sowohl Betroffene als auch Gemeinden, in denen die Beschuldigten tätig waren, räumte Dieser ein. Solche „Belastungen und Erschütterungen gehören aber zur Aufarbeitung der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs dazu“.

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