04.09.2020

Wenn die Kraft erschöpft ist

In der Kur können pflegende Angehörige neue Kraft tanken. Foto: Caritas

Dekanat Märkisches Sauerland. Sie opfern sich für andere auf, kommen oftmals selbst kaum zum Durchschnaufen – die Rede ist von pflegenden Angehörigen. Für sie besteht aber das Angebot, Kuren für pflegende Angehörige in Anspruch zu nehmen, um so gestärkt wieder mehr Kraft für neue Aufgaben zu haben.

Die Pflege und Versorgung Angehöriger – insbesondere in der häuslichen Umgebung – kostet viel Kraft und Energie, unabhängig von der Erkrankung des Angehörigen. Pflegepersonen werden gefordert und sind oft fremdbestimmt. Alltägliche Dinge werden zum Luxus und die eigenen Bedürfnisse kommen vielfach zu kurz. Menschen, die einen Angehörigen pflegen, stoßen dann an die eigenen Grenzen. Körperliche, psychische und soziale Belastungen sind immens. 

An eigene Grenzen stoßen

Vielen pflegenden Angehörigen ist nicht bekannt, dass sie eine Kur (stationäre Vorsorge- und Rehamaßnahme) in Anspruch nehmen können, um die eigene Gesundheit und Pflegefähigkeit zu fördern. Dabei gilt die ganzheitliche medizinische Maßnahme sowohl der körperlichen als auch seelischen Stärkung und es wird die jeweilige Situation berücksichtigt. Wohin mit dem Angehörigen, wenn die Pflegeperson die Kurmaßnahme antritt? Bei der Klärung dieser Frage helfen die Beratungsstellen, sodass die Versorgung gewährleistet ist. In einigen Kureinrichtungen ist es auch möglich, den Pflegebedürftigen  mitzunehmen oder in der näheren Umgebung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterzubringen.

Wer hat Anspruch auf diese Kuren?

Wer kann solch eine Kur für pflegende Angehörige beantragen? Es muss sichergestellt sein, dass der Antragsteller, welcher gesetzlich krankenversichert ist, einen Angehörigen pflegt und dass die Pflegesituation stark belastend sowohl für die Seele als auch für die Gesundheit ist. Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss zudem vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt worden sein und mindestens seit sechs Monaten bestehen. Außerdem ist eine Voraussetzung für die Bewilligung des Antrages durch die Krankenkasse eine ärztliche Verordnung, welche die Notwendigkeit der Kurmaßnahme bescheinigt. 

In fünf Schritten zur Kur

Zusammen mit der Beratungsstelle, die auch bei Fragen der Finanzierung der Kur und Auswahl der Klinik hilft, geht es dann in fünf Schritten zur Kur: Zunächst muss ein Termin mit der Beratungsstelle vereinbart werden. Dann wird einem dort beim Ausfüllen der passenden Unterlagen geholfen. Der Hausarzt stellt dann eine ärztliche Verordnung aus. Gemeinsam mit der Beratungsstelle wird danach der Kurantrag gestellt und die Versorgung des Angehörigen während der Kur geplant. Wenn dann alles glatt läuft, steht der Kur nichts mehr im Wege. Sollte der Antrag abgelehnt werden, bloß nicht den Mut verlieren, sondern zusammen mit der Beratungsstelle einen Widerspruch einlegen. Und wenn die Kur wie in den meisten Fällen problemlos genehmigt wurde, heißt es beim Kuraufenthalt, Kraft zu tanken. Dann steht einmal der pflegende Angehörige im Mittelpunkt. Neben dem Blick auf die psychischen und körperlichen Belastungen bieten solche Kuren auch immer die Gelegenheit, ein Netzwerk zu knüpfen und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.

Info

Caritas Iserlohn, Hemer, Menden, Balve e. V.

Ansprechpartnerin: Inci Atay,

Dördelweg 35, 58638 Iserlohn

Tel.: 0 23 71/7 89 35 97,

E-Mail: i.atay@caritas-kuren.de

Weitere Infos auf: www.caritas-kuren.de

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