12.04.2018

Irrlichter im Rentensystem

Die Autoren Dagmar Hühne und Holger Balodis (links) sprachen mit Dozent Richard Geisen über das Rentensystem. Foto: Körner

Dortmund-Brackel. Das Buch mit dem Titel „Die große Rentenlüge“ hatten die beiden Autoren Dagmar Hühne und Holger Balodis vor sich aufgestellt, als sie beim Querdenker-Abend in der Kommende zu Gast waren. Sie räumten im Gespräch mit Dozent Richard Geisen gleich zu Beginn ein, dass der Titel durchaus provokant sei, aber, wenn man etwas zu Gehör bringen wolle, seien dazu meist auch deutliche Worte erforderlich. In der Rentenpolitik gebe es nun mal viele Irrlichter. Um diese aufzuzeigen und darüber hinaus alternative Modelle zu entwickeln, haben sie das Buch verfasst.

von Theo Körner

Die Täuschungen beginnen, so Dagmar Hühne und Holger Balodis, schon Anfang der 2000er-Jahre, als politisch ­gewollt das „Drei-Säulen-­Modell“ forciert wurde. Neben der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und nach Möglichkeit in Betriebsrentenkassen sollten die Bürger auch noch privat Vorsorge treffen. Dabei handelt es sich um Angebote, die unter dem Stichwort „Riester- oder Rürup-­Rente“ bekannt sind.

Damals habe das Argument gelautet, das Umlageverfahren für die gesetzliche Rente werde viel zu teuer, die Beitragszahler müssten auf Dauer viel zu hohe Summen zahlen. Wenn man aber heute auf die realen Aufwendungen der Beschäftigten schaue, zeige sich, dass sie inzwischen einen viel höheren Beitragssatz entrichten, so die Journalisten.

Denn die private Vorsorge müsse schließlich zusätzlich bezahlt werden, sodass man am Ende bei Beitragssätzen von bis zu 30 Prozent lande. Davon leiste der Arbeitgeber gerade mal gut ein Drittel. Entlastet worden seien folglich die Unternehmen. „Hätte man es seinerzeit so weiterlaufen lassen, wie es üblich war, gäbe es heute eine Aufteilung, bei der Beschäftigte und Arbeitgeber in gleicher Höhe in die Rentenkasse einzahlen.“

Die privaten Vorsorgemodelle selbst unterzogen die Referenten einer sehr kritischen Würdigung. Es handele sich in der Regel um recht teure Verträge, bei denen sich dann die Frage ergebe, ob der Vertragsnehmer am Ende auch entsprechende Zahlungen erhalte. In dem Zusammenhang machten die Journalisten da­rauf aufmerksam, dass die Versicherungswirtschaft in der Bundesrepublik eine starke Lobby habe.

Ein weiterer wunder Punkt in der Debatte seien die Angaben zum Rentenniveau selbst. Der aktuelle Wert liege bei 48,2 Prozent, wobei allerdings verschwiegen werde, dass die Rente seit 1990 um ein Drittel entwertet worden sei. Man müsse zudem berücksichtigen, dass ein Rentner diesen Prozentsatz nur dann erreiche, wenn er über 40 Jahre eingezahlt habe. „Nur wenige kommen auf ein solches Niveau.“

Heute zahlen 32 Millionen Beschäftigte in die Rentenversicherung ein. Auf der anderen Seite haben sich rund 20 Millionen ältere Menschen einen Anspruch auf Rente erarbeitet. Ein Problem bestehe auch darin, dass immer mehr Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnsektor entstanden seien. Diese Beschäftigten können, aber müssen nicht in die Rentenkasse einzahlen und selbst wenn, sind es geringe Beträge. Hinzu kommen, so die Autoren, 12 Millionen Freiberufler oder Beamte, die nicht in die Rentenkasse einzahlen. Ziel müsse aber ein Umlageverfahren für alle Erwerbstätigen sein.

Wie eine Art Masterplan aussehen könnte, um eine Kurs­korrektur im Rentensystem zu erreichen, verdeutlichten die Referenten anhand mehrerer Eckpunkte. Eine Mindest­rente halten die Autoren für zwingend erforderlich. In Holland, Luxemburg oder Dänemark sei sie schon seit Jahren üblich. Die Autoren wiesen aber darauf hin, dass in manchen Staaten dann das Äquivalenzprinzip entfalle, wonach sich – wie in Deutschland – die Höhe der Rente nach der Höhe der Einzahlungen bemisst. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Rentenbeträge gedeckelt sind.

Ein Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze eröffne neue Möglichkeiten. Als Beispiel nannten die Referenten die Schweiz. Dadurch, dass auch für Besserverdienende die Beiträge immer weiter steigen, sei es gelungen, den Beitragssatz bei etwa zehn Prozent zu halten. Ein durchschnittliches Rentenniveau von rund 1 900 Euro und eine Mindestrente von 1 050 Euro halten die Autoren zudem für sinnvoll.

Und ein besonderes Augenmerk solle man vor allem auf die jetzige jüngere Generation richten. Denn durch die derzeitige Entlastung der Arbeitgeberseite und den indirekten Zwang zur überteuerten Privatvorsorge besteht für sie Gefahr, auf der Verliererstraße zu landen.

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