Einwanderungsgesetz muss her

Ein Kommentar von Andreas Wiedenhaus

veröffentlicht am 30.09.2016
Lesezeit: ungefähr 2 Minuten

Die Deutsche Bischofskonferenz macht sich für ein Einwanderungsgesetz stark: Als Vorsitzender hat der Münchner Kardinal Reinhard Marx ein umfassendes und differenziertes Gesetz gefordert, um den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Schließlich, so Marx, hätte rund ein Viertel der deutschen Bevölkerung einen „Migrationshintergrund“.

als die ersten „Gastarbeiter“ nicht mehr in ihre Heimat zurückkehrten, wäre es an der Zeit gewesen, für alle Beteiligten klare Verhältnisse zu schaffen. Klare – und vor allem rechtlich sichere – Zustände: Die undifferenzierte Art und Weise, in der aktuell das Thema vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise diskutiert wird, verhindert nicht nur eine klar formulierte Lösung, sie trägt auch dazu bei, die Debatte weiter zu verschärfen. Das tun diejenigen, für die alle Migranten „Flüchtlinge“ sind, genauso wie die, die pauschal mit „Ausländern“ nichts zu tun haben wollen.

Die Dringlichkeit ist also mehr als deutlich. Angesichts der Wahlen im kommenden Jahr steht allerdings auch fest, dass sich in dieser Richtung vorher wohl kaum noch etwas bewegen wird. 2017 bei der Bundestagswahl werden die „Karten neu gemischt“.

Wer dann zu den „Mitspielern“ auf der Regierungsbank gehört, sollte sich ein Einwanderungsgesetz ganz oben auf die politische „To-do-Liste“ setzen. Damit reiht sich die Bischofskonferenz ein in die große Gruppe derjenigen, die von der Politik verlangt, vor den Realitäten in Sache Migration nicht länger die Augen zu verschließen. Das haben die Verantwortlichen viel zu lange getan.

Spätestens

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