20.05.2016

Neues Konzept für Notfallseelsorge

Unterzeichneten das gemeinsame Konzept für die Notfallseelsorge: stellvertretender Superintendent Michael Stache, Hendrik Münz, ev. Koordinator für die Notfallseelsorge, Superintendent Ulf Schlüter, Propst Andreas Coersmeier und Dekanatsreferentin Elisabeth Beschorner (von links). Foto: pdp

Dortmund (pdp). Seit vielen Jahren leisten evangelische und katholische Seelsorger/ -innen in einer Rufbereitschaft Notfallseelsorge für Menschen in besonderen Not- und Krisensituationen. Jetzt unterzeichneten im Katholischen Centrum Propst Andreas Coersmeier für die Katholische Kirche in Dortmund und Superintendent Ulf Schlüter für den Evangelischen Kirchenkreis das Konzept für die künftige Zusammenarbeit in diesem Bereich.

ieses beschreibt die Notfallseelsorge als „Erste Hilfe für die Seele“ in der Stadt Dortmund. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit beim  gemeinsamen Angebot „Psychosozialer Akuthilfe“ für Überlebende, Hinterbliebene, Angehörige, Zeugen oder Menschen, die Angehörige vermissen, im Zusammenhang mit belastenden Notfällen.

So werden nun insgesamt Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten geregelt, für die es bisher jeweils einzelne Absprachen gab. An erster Stelle steht die Organisation der 24-stündigen Rufbereitschaft von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorgern. Diese können über die Leitstelle der Feuerwehr gerufen werden, wenn die Einsatzkräfte vor Ort einen Bedarf melden. Aufgabe der Notfallseelsorger ist es, Beistand zu leisten, für die Betroffenen da zu sein, zuzuhören und zu bleiben, wenn der Rettungsdienst wieder geht.

Die aus über 200 Mitarbeitenden bestehende Notfallseelsorge Dortmund setzt sich zusammen aus rund 160 evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrern sowie etwa 50 Ehrenamtlichen der evangelischen und der katholischen Kirche.

Nach erfolg­reicher Ausbildung er­halten die ­Ehrenamtlichen eine Urkunde und werden in einem Gottesdienst unter Handauflegung und Segnung in den Dienst berufen. Regelmäßige Fortbildungen sowie Supervision und Fallbesprechungen sind verbindlich.

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