16.11.2017

CSU verbannt das Kreuz!

Foto: Elisabeth Patzal / pixelio

Das ist kein Scherz. Die CSU-Regierung in Bayern will Richtern und Staatsanwälten künftig verbieten, nach außen sichtbar ein Kreuz – etwa an einer Halskette – zu tragen.

Denn entsprechende Gesetzespläne stellte der bayerische Justizminister Winfried Bausback jetzt vor. Das geplante Gesetz betrifft nach den Worten Bausbacks auch Laienrichter, ehrenamtliche Richter, Landesanwälte sowie Rechtspfleger und Rechtsreferendare, soweit sie richterliche oder staatsanwaltliche Aufgaben wahrnehmen.

Hintergrund dieser Entscheidung ist der andauernde Kampf der CSU gegen das Kopftuch. Weil man das Kopftuch aus dem öffentlichen Raum verbannen will, geht die Staatsregierung zugleich gegen das Kreuz vor. Denn der Staat kann nicht ein religiöses Symbol erlauben und ein anderes verbieten. So schüttet die CSU dann lieber gleich das Kind mit dem Bade aus.

Die Begründung für den Gesetzesvorstoß ist zudem haarsträubend. Bausback meint: „Das neue Gesetz erfasst eben gerade nicht nur das Kopftuch, sondern alle von den Entscheidern nach außen hin deutlich sichtbar getragenen religiösen Symbole, die geeignet sind, Neutralität, Unabhängigkeit und ausschließliche Gesetzesorientierung in Zweifel zu ziehen.“

Das bedeutet also, dass ein Richter oder Staatsanwalt, der offen ein Kreuz trägt, nicht neutral, unabhängig und am Gesetz orientiert sein könnte. Dies ist eine ungeheure Unterstellung gegenüber bekennenden Christen.

An diesem Beispiel wird sehr deutlich, dass der – überzogene – Kampf gegen das Kopftuch letztlich immer auch die Christen treffen wird. Und dadurch wird die Religionsfreiheit insgesamt bedroht.

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