Kommentar
Vorbildliche Leitlinien
von Matthias Nückel
Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter fortgeschrieben. In der Politik würde man wahrscheinlich „nachgebessert“ sagen. Doch die Aktualisierung der Leitlinien aus dem Jahr 2002 war nötig.
Durch die große Zahl der in den vergangenen Monaten aufgedeckten Missbrauchsfälle – auch wenn es meist ältere Fälle waren – war die Bischofskonferenz unter Zugzwang geraten. Doch im Gegensatz zur Politik haben sich die Bischöfe nicht zu überhasteten Reaktionen drängen lassen. Das hätte wahrscheinlich nur weitere Nachbesserungen zur Folge gehabt.
So sind die jetzt vorgestellten Leitlinien ein großer Schritt nach vorn. Wesentlich ist, dass die Opfer und ihre Angehörigen in den Mittelpunkt gerückt werden. Wortlaut und Geist des Textes sind opfer- und nicht täterzen-triert. Wohltuend eindeutig sind zudem die Regelungen für die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden. Eine Strafanzeige entfällt zum Beispiel nur dann, wenn es ausdrücklicher Wunsch des Opfers oder seiner Erziehungsberechtigten ist.
Besonders hervorzuheben ist schließlich, dass die neuen Leitlinien nicht nur für Kleriker, sondern für alle kirchlichen Mitarbeiter gilt. Ausdrücklich finden die Regel- ungen auch auf ehrenamtliche Mitarbeiter Anwendung.
Mit ihrem weitgehenden Maßnahmenkatalog haben die deutschen Bischöfe nicht nur innerkirchlich ein klares Signal gesetzt. Diese Richtlinien setzen auch ein Zeichen in die Gesellschaft hinein. Sie könnten für andere Institutionen und Einrichtungen ein Vorbild und Maßstab sein.





