Aktuelle Ausgabe
2012-20

„Soziale Gerechtigkeit“ vor dem Hintergrund der Christlichen Gesellschaftslehre

„Eingespielte Unterdrückungsmuster“

Professor Dr. Günter Wilhelms hat Theologie, Psychologie und Soziologie in Paderborn, Würzburg und Eichstätt studiert. Auf die Promotion in Pastoraltheologie folgte die Habilitation in Christlicher Soziallehre. Seit September 2004 ist er Inhaber dieses Lehrstuhls an der Theologischen Fakultät Paderborn. Wilhelms ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Professor Günter Wilhems ist Inhaber des Lehrstuhls für Christliche Gesellschaftslehe an der Theologischen Fakultät Paderborn. In seinem Gastbeitrag befasst er sich nicht nur mit dem Aspekt der „wirtschaftlichen Umverteilung“, sondern auch mit dem Problem, dass mit dem Bezug von Transferleistungen des Staates häufig eine Diskriminierung der Empfänger verbunden ist.

Seit geraumer Zeit erleben wir in unserem Lande eine bemerkenswerte Konjunktur im Umgang mit dem Begriff „soziale Gerechtigkeit“. Vor allem bei Politikern, Lobbyisten und Vertretern sozialer Organisationen finden wir keine Stellungnahme mehr ohne Verwendung dieser Kategorie. Diese Konjunktur geht sichtlich einher mit einer Vervielfältigung seiner Bedeutung. Angesichts einer solchen Situation ist es geboten, sich um die Klärung des Begriffs zu mühen, denn nur so behält er seine kritische Kraft und verkommt nicht zu einer Medizin, die zwar nicht deshalb verschrieben wird  weil sie heilt, aber den „Juckreiz“ der Probleme verringert…
Der Begriff soziale Gerechtigkeit hat sich vor dem Hintergrund konkreter Unrechtsverhältnisse ausgebildet und zwar im 19. Jahrhundert, als im Zuge fortschreitender Industrialisierung weite Schichten vor allem der Arbeiterschaft in Armut versanken. In dieser Situation fühlte sich auch die kirchliche Sozialverkündigung in die Pflicht gerufen und forderte mit diesem Begriff einen gerechten Gesellschaftsaufbau, der allen Schichten und Klassen den ihnen zukommenden Anteil am gesellschaftlichen Leben sichern sollte. Zwar hat sich die gesellschaftliche Situation seit damals erheblich gewandelt, aber die Kirchen fühlen sich nach wie vor herausgefordert, die Frage nach der „gerechten Beteiligung“ aller zu stellen.
Schien das Problem der wirtschaftlichen Umverteilung mit steigendem Wohlstand für alle gelöst, so taucht es in letzter Zeit wieder auf: von systematischer Benachteiligung ja von Armut ist immer häufiger die Rede. Die Kategorie der „Beteiligungsgerechtigkeit“ ist deshalb insbesondere von den Kirchen verwendet worden, um eine stärkere Berücksichtigung der Ausgeschlossenen, Benachteiligten und Armen zu fordern.
Aber es geht dabei nicht nur um wirtschaftliche Umverteilung; es geht auch darum, die Gruppen in den Blick zu nehmen, denen weniger Respekt, geringere Achtung, minderes Prestige entgegengebracht wird. Auch in unserer heutigen Gesellschaft existieren gravierende soziale Vorurteile, eingespielte Unterdrückungsmuster, mehr oder minder subtile Diskriminierungsformen wie umgekehrt bestimmte Kreise von positiven Voreinschätzungen profitieren. Will man die ungerechten Prozesse in unserer Gesellschaft auflösen, reicht es deshalb nicht, wirtschaftliche Schieflagen zu beseitigen. Zu der offensichtlichen wirtschaftlichen Benachteiligung kommt die mangelnde Anerkennung hinzu. Ein vieldiskutiertes Beispiel ist die Harzt-IV-Gesetzgebung: Solche finanziellen Hilfen führen dazu, so gut sie auch gemeint sein mögen, die Empfänger zu stigmatisieren, sie als Abweichler und Schnorrer hinzustellen.
Verstärkt wird dieser Effekt noch durch die vielen Regelungen zur Bedarfsermittlung. Diese umfassende Form der Benachteiligung, die wirtschaftliche und kulturelle Aspekte betrifft, führt nicht nur zur Diskriminierung und Entwürdigung der Betroffenen, sondern hält sie auch dauerhaft in ihrer prekären Lage fest. Ihnen gelingt es nicht mehr, sich zu solidarisieren und dadurch die nötige Zuversicht zu entwickeln, um für die eigenen Rechte einzutreten; sie werden passiv gehalten.
Das ist das Gegenteil dessen, was mit der Idee sozialer Gerechtigkeit gemeint ist, nämlich die Institutionen und Regelungen so zu gestalten, dass die Menschen wieder weniger Objekt und mehr Subjekt sein können.
Andere treffende Beispiele sind der sogenannte Niedriglohnsektor und die Debatte um den Mindestlohn. Eine auch im Sinne christlicher Ethik „gerechte“ Gestaltung von Hilfeleistungen müsste diesen Zusammenhang und die Wechselwirkung von finanzieller Unterstützung und Anerkennung berücksichtigen. Der immer wieder zu hörende Einwand, unsere Hilfeleistungen führten zum Nichtstun, wenn sie den Betroffenen nicht herausforderten, ist dann gerechtfertigt, wenn sie den Betroffenen tatsächlich nicht zu mehr Selbsthilfe befähigten. Ohne eine „diskriminierungsfreie“ finanzielle Ausstattung ist das kaum vorstellbar.
Professor Günter Wilhelms


24.05.2012
Impressum | Kontakt
4002