Aktuelle Ausgabe
2012-20

Vortrag von Kriminalkommissarin Heike Lütgert zu „Gewalt gegen Frauen“

„Sie sind dann eine Heulboje“

Kriminalkommissarin Heike Lütgert referierte in Bielefeld zum Thema „Gewalt gegen Frauen“.

Bielefeld. „Das Fazit müsste eigentlich sein, lernen Sie keinen Mann kennen, denn wenn Frauen ermordet werden, dann kommen die meisten durch den Lebenspartner um.“ Auch wenn die Statistiken genau diese Sprache sprechen, ist Kriminalkommissarin Heike Lütgert auch klar, dass diesen Rat wohl kaum eine Frau ernsthaft beherzigen dürfte. Und so zeigte sie auf Einladung der katholischen Frauengemeinschaft (kfd) Bielefeld den vornehmlich weiblichen Zuhörern an zwei Abenden Möglichkeiten auf, mit Gewalt umzugehen.

Von Ruth Lakenbrink

Gerade im Bereich der häuslichen Gewalt habe sich durch eine neue Gesetzgebung einiges verändert, das kann Heike Lütgert aus eigener Erfahrung bestätigen. So seien durch polizeiliche Maßnahmen wie Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot die Opfer deutlich besser geschützt als noch vor ein paar Jahren.
Waren es früher vornehmlich die Nachbarn, die sich von den Familienstreitigkeiten in ihrer Ruhe bedroht sahen, rufen nun die Frauen oder Kinder selbst um Hilfe. Und so habe die Tatsache, dass die Zahl der gemeldeten Fälle statisch betrachtet ansteigt, auch weniger etwas damit zu tun, dass es tatsächlich mehr Übergriffe gebe. Vielmehr beobachtet die Leiterin des Bielefelder Kriminalkommissariats für Prävention und Opferschutz eine erhöhte Sensibilität. Gleichzeitig würden solche Fälle nun auch aktenkundig, wohingegen früher von Nachbarn angezeigte „Ruhestörungen“ oftmals als Lappalien abgetan und nicht protokolliert wurden.
„Heute heißt es in solchen Fällen, im Zweifel für das Opfer“, so Lütgert. Das bedeutet konkret, auf Wunsch des Opfers wird der Aggressor der Wohnung verwiesen und darf zehn Tage nicht mehr dorthin zurückkehren. Ein Zeitraum, der den Frauen die Möglichkeit gebe, sich Gedanken zu machen und ihr Leben neu zu sortieren.
In dieser Zeit könne die Frau, und in aller Regel seien es Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt würden und nicht Männer, bei einem Zivilgericht einen Antrag auf dauerhafte Zuweisung der Wohnung stellen. Das bedeute, selbst wenn Wohnung oder Haus dem Mann gehörten, könne der Richter verfügen, dass die Frau dort wohnen bleiben dürfe bis sie eine eigene Bleibe gefunden habe. Der Mann müsse sich für diese Zeit etwas Neues suchen. Frauenhäuser und Beratungsstellen aller Art, auch für die prügelnden Männer, würden beim Neustart helfen. „Das Netzwerk der Hilfe ist ausgezeichnet“, so Lütgert.
Viele Zuhörer konnten von Fällen berichten, in denen sie Zeuge häuslicher Gewalt geworden seien. Doch nur die wenigsten hätten sich getraut, einzugreifen oder die Polizei anzurufen. Zu groß sei das Gefühl, sich nicht einmischen zu dürfen oder nicht wegen einer Lappalie die Polizei zu bemühen. „Das ist typisch deutsch“, sagt die Kriminalkommissarin. Und ergänzt: „Was soll Ihnen passieren?“ Schließlich werde die Polizei dafür bezahlt, dass sie solche Situationen regele und beurteile. Andere Möglichkeit: „Rufen Sie mich an“, bot die Kommissarin an. Unter der Telefonnummer 05 21/54 53 55 0 steht das Kommissariat für Opferschutz für solche Fragen zur Verfügung.
Hemmungen, sich zu melden und Scham darüber, mit einem solchen Mann zusammengelebt zu haben, sei häufig auch das Problem von weiblichen „Stalking“-Opfern. Dabei sei es wichtig, den Teufelskreis aus krankhaftem Nachstellen und Einschüchterungen so früh wie möglich zu durchbrechen. Auch wenn den Täter in der Regel keine saftige Strafe erwarte, würde die Angst vor öffentlichen Sanktionen meistens schon ausreichen.
Um sich vor Übergriffen in der Öffentlichkeit zu schützen, riet Lütgert den Eltern, ihren Mädchen immer wieder einzuprägen, nicht allein unterwegs zu sein. Seien die Mädchen zu zweit, sei das in aller Regel bereits der wirksamste Schutz, denn „Männer greifen statistisch gesehen keine Frauengruppe an“. Frauen, die alleine unterwegs seien, rät die Expertin, auf sich aufmerksam zu machen, „Feuer“ zu rufen oder am besten gleich ein akustisches Alarmgerät bei sich zu haben. Dieses koste etwa 20 Euro und sei in Waffenläden sowie gut sortierten Elektronikabteilungen zu bekommen. Eine Demonstration des wie eine Alarmanlage einer Luxuslimousine ohrenbetäubend kreischenden kleinen Geräts überzeugte die Zuhörer. „Sie sind dann eine Heulboje. Nichts erschreckt den deutschen Durchschnittsmann so sehr wie eine hysterisch kreischende Frau.“


24.05.2012
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