Aktuelle Ausgabe
2012-20

Kommentar

Schule soll Integration dienen

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag das elterliche Erziehungsrecht überwiegt. Anlass dazu war unter anderem die Weigerung einiger christlicher Fundamentalisten, ihre Kinder am gesamten Schulunterricht teilnehmen zu lassen.


Gerd Vieler (52) ist Chef vom Dienst des DOM

Allgemein wird eine solche Entscheidung als Güterabwägung bezeichnet. Welches Gut ist höher zu werten, das Erziehungsrecht der Eltern oder das Bedürfnis der Gesellschaft, Schule für das Wohlergehen der Allgemeinheit einzusetzen. Bewusst hat das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung den Bogen um den Ausgangspunkt der Schulverweigerer größer gezogen. Wenn auch das Erziehungsrecht der Eltern ein äußerst hohes ethisches Gut darstellt, ist der gedeihliche Fortbestand der Gesellschaft höher zu bewerten.
Es wäre ein Unding, wenn schon die Schule eine Keimzelle für Parallelgesellschaften wäre. Vielmehr muss sie der Integration verschiedener kultureller und ethnischer Strömungen dienen. Das ist aber nicht möglich, wenn einige Kinder aus subjektivem religiösen Empfinden der Eltern an bestimmten Schulveranstaltungen nicht teilnehmen dürfen. Da darf der einige nicht zum Biologieunterricht, weil den Eltern die Evolutionstheorie nicht in den religiösen Kram passt, muslimische Kinder sollen nicht an Klassenfahrten oder Schwimmunterricht teilnehmen. Andere Eltern sehen eine sittliche Gefährdung ihrer Kinder in der Teilnahme an einer Karnevalsveranstaltung. All diesen Bestrebungen hat das Bundesverfassungsgericht nun in höchster Instanz einen Riegel vorgeschoben. Daran haben sich nun alle zu halten.


24.05.2012
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