Kommentar
Schuld und Sühne
Von Ludwig Ring-Eifel,
Chefredakteur der KNA
In der aufgeheizten Debatte über sexuellen Missbrauch ist derzeit viel von Schuld, Verantwortung und Entschädigung die Rede. Selbst das Wortpaar „Schuld und Sühne“ macht wieder die Runde, und das bei Leuten, die schon lange nicht mehr in Begriffen von Sünde und Schuld, Reue und Sühne gedacht haben. Da ist es kein Wunder, dass manches vermischt wird, und die Mitglieder der Kirche tun gut daran, gegen Polemik und Empörung auf die Kraft der Vernunft zu setzen.
Zuerst gilt es festzuhalten, dass jede Sünde, auch der Kindesmissbrauch, etwas persönliches ist. Schuldig wird nicht eine Institution oder ein „System“, schuldig macht sich ein Täter. Wenn der Vorgesetzte eines Pädophilen nichts dagegen unternimmt und ihn weiter ungehindert beruflich mit Kindern in Kontakt kommen lässt, trifft diesen Vorgesetzten eine Mitschuld. Er verletzt seine dienstliche Aufsichtspflicht durch Unterlassung.
Die Schwere dieser (indirek-ten) Schuld eines Vorgesetzten kann sehr unterschiedlich sein. Der schlimmste Fall ist die Komplizenschaft: Weil er mit dem Täter befreundet ist, lässt der Vorgesetzte ihn gewähren und deckt seine Taten. Das wäre dann auch strafrechtlich relevant. Diese Art Mitschuld, wie man sie aus Kriminalfilmen im Polizeimilieu kennt, wird in der öffentlichen Polemik auch den Verantwortlichen in der Kirche manchmal unterstellt.
Von Komplizenschaft kann jedoch meist nicht die Rede sein. Die Bitte, den Täter nicht beim Staatsanwalt anzuzeigen, kam – vielleicht aus falsch verstandener Scham – oft von den Opfern und ihren Familien. Und die Entscheidung, einen Täter nach einer Strafe oder einer Therapie wieder als Priester einzusetzen, geschah oft nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der damaligen psychologischen Forschung. Man glaubte, Pädophilie sei heilbar, Gutachter sprachen von einer „nach menschlichem Ermessen eindeutig positiven Prognose“. Wenn ein Vorgesetzter auf dieser Grundlage einen Täter wieder einsetzte, beging er – wie wir heute wissen – einen Fehler. Er wusste es aber damals nicht besser. Er wurde schuldloser Mitverursacher eines Unheils – etwa so, wie jene Ärzte, die vor 50 Jahren das Mittel Contergan verschrieben, ohne zu wissen, was sie damit anrichteten.
Wer nach Jahrzehnten einen solchen Fehler erkennt und eingesteht, der zeigt, dass er dazugelernt hat. Eine moralische Verurteilung hat er deswegen ebenso wenig verdient wie eine politische oder eine strafrechtliche. Wenn er sich dann auch noch darum bemüht, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfährt und sie, so weit das möglich ist, entschädigt werden, hat er das Menschenmögliche getan und verdient Respekt.
Sollte er sich aber eingestehen, dass er wider besseres Wissen oder gegen die Warnung von Experten einen Pädophilen wieder in einem gefährdeten Umfeld eingesetzt hat, dann wird er eine aktive Mitverantwortung anerkennen und von seinen Ämtern zurücktreten müssen. Damit wird das von dem Straftäter begangene Verbrechen nicht unmittelbar gesühnt, es geschieht etwas anderes: Der Vorgesetzte wird gewissermaßen mit in Haftung genommen – und das zu Recht, weil ihn eine wirkliche Mitschuld trifft.






