Aktuelle Ausgabe
2012-20

Kommentar

Ringen um PID-Verbot

von Matthias Nückel 

Der Deutsche Ethikrat hat sich in seiner Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht zu einem eindeutigen Votum durchringen können. 13 Mitglieder des Rates stimmten für eine begrenzte Zulassung der Untersuchung künstlich erzeugter Embryonen auf genetische Defekte, elf stimmten dagegen.

Seitens der katholischen Kirche hagelte es zu Recht Kritik, sowohl von Bischöfen als auch von Laien-Organisationen. Die Deutsche Bischofskonferenz erklärte, das gespaltene Urteil zu Gentests an Embryonen sei kein Zeichen für einen starken Lebensschutz.

Dennoch gibt es durch die Stellungnahme des Ethikrates einen Funken Hoffnung auf ein PID-Verbot. Erstens hat sich auch im Ethikrat die Stimmung geändert. In einer früheren Aussage hatten noch zwei Drittel der Mitglieder des Gremiums für die Zulassung von PID votiert. Zweitens wollen selbst die 13 Befürworter einer begrenzten Zulassung die PID bei Krankheiten gesetzlich verbieten lassen, die erst im Alter ausbrechen können. Damit werden sich jene Abgeordnete, die PID weitgehend zulassen wollen, nicht auf den Ethikrat berufen können.

Jetzt wird der Deutsche Bundestag sich bald des Themas annehmen. Verschiedene Gesetzesentwürfe liegen vor. Sie reichen von weitgehender Zulassung bis zum völligen Verbot der PID. Die Befürworter des Verbots werden viel werben müssen, um eine Mehrheit zu bekommen. Das wird nicht leicht. Christliche Wählerinnen und Wähler können dabei helfen, indem sie ihren Wahlkreisabgeordneten deutlich sagen, was sie erwarten.


23.05.2012
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