Staat und Kirche haben ein klares Verhältnis
Religionsfreiheit für alle
Prälat Dr. Karl Jüsten (47) ist der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe und des Katholischen Büro in Berlin. Das Büro wird im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz in politischen Fragen tätig gegenüber den Regierungsstellen, den Landesvertretungen beim Bund, den Parteien und den auf Bundesebene vertretenen gesellschaftlichen Kräften. Die derzeit 16 Mitarbeiter beobachten und kommentieren Entwicklungen vor allem in den Sachgebieten Grundsatzfragen, Staatskirchenrecht, Innen- und Gesellschaftspolitik sowie Sozialpolitik.
von Michael Kinnen
Prälat Jüsten, der Satz „Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört“ ist sprichwörtlich geworden. Kann man diese Bibelstelle heute noch so lesen und verstehen wie zur Zeit Jesu?
Die Stelle muss immer im zeitgeschichtlichen Kontext neu ausgelegt werden. Aber zwei grundlegende Aussagen möchte ich herausstellen: Die Kirche bejaht im Grundsatz die staatliche Gewalt. Diese staatliche Gewalt gilt aber nicht absolut. Sie findet ihren Maßstab und ihre Grenze in den Ansprüchen Gottes.
Ist denn das deutsche Staat-Kirche-Verhältnis mit dieser Stelle biblisch begründet?
Man sollte die Interpretation nicht überdehnen. Das deutsche Staatskirchen-Verhältnis ist in einem längeren Prozess gewachsen. Es gibt eine Trennung von Staat und Kirche, der Staat ist religiös-weltanschaulich neutral. Gleichwohl nimmt er eine offene, fördernde Haltung gegenüber den Kirchen und religiösen Bekenntnissen ein.
Der Staat erhebt für die Kirchen die Steuer, es gibt Zuschüsse für kirchliche Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen bis hin zur Besoldung von Kirchenleitungen, je nach Konkordat, aus Steuermitteln. Ist die Trennung dort wirklich gegeben?
Ja, auch in diesen Bereichen wird die Trennung durchgehalten. Die Kirchensteuer wird ausschließlich von den Kirchenmitgliedern erhoben. Das Einzugsverfahren ist vertraglich geregelt und der Staat erhält dafür eine Vergütung. Die Staatsleistungen haben die unterschiedlichsten Gründe, teilweise geht es um die Entschädigung für enteignete Kirchengüter in der Zeit der Säkularisation. Wenn kirchliche Einrichtungen im Rahmen eines verfassungsrechtlich gewünschten pluralen Angebots Aufgaben wahrnehmen, werden ihnen, wie anderen Leistungserbringern auch, die Kosten ganz oder teilweise erstattet.
Gilt dies auch für den Islam?
Die individuelle Religionsfreiheit ist unteilbar, sie kommt jedem zu. Soweit es sich dabei aber um die korporative Religionsfreiheit handelt, also die Rechtsbefugnisse, die religiös-weltanschaulichen Vereinigungen als solchen zustehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die korporative Religionsfreiheit können nur solche Gemeinschaften in Anspruch nehmen, die tatsächlich Religionsgemeinschaften im Sinne unserer Rechtsordnung sind.
Wie zeigt sich das derzeitige Staat-Kirche-Verhältnis aus Ihrer Sicht?
Das Verhältnis ist auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene gut. Der Staat erkennt den Beitrag, den die Kirchen für das Gemeinwohl und den Zusammenhalt in der Gesellschaft leisten, an. Ich würde das Verhältnis als vertrauensvoll bezeichnen.
War dies immer so?
Für die Bundesrepublik Deutschland trifft das zu. Dort haben wir auf der Grundlage der Verfassung und der Konkordate sowie der sonstigen Staat-Kirche-Verträge ein gutes Fundament. Gleichwohl muss sich das Verhältnis immer wieder neu bewähren. Im Blick auf Europa zeigen sich aber neue Herausforderungen. Einerseits soll in einer künftigen Verfassung sichergestellt werden, dass das in den Mitgliedstaaten bestehende Verhältnis zwischen Staat und Kirche unangetastet bleibt. Auf europäischer Ebene ist ein regelmäßiger Dialog zwischen den Religionen und den europäischen Institutionen verabredet. Andererseits mangelt es in den europäischen Institutionen gelegentlich an Verständnis für die Besonderheiten des deutschen Staat-Kirche-Verhältnisses. Wir müssen deshalb die Vorzüge dieses Verhältnisses mehr als bislang darstellen.
Wo gibt es in der aktuellen politischen Debatte Felder, die „dem Kaiser“ gehören? Und wo sind die Bereiche, die „Gott gehören“?
Die Kirche ist nicht Inhaberin der staatlichen Gewalt. Grundsätzlich ist in unserem Gemeinwesen der Staat mit seinen Organen im jeweiligen Kompetenzbereich für das Aufstellen und Durchsetzen von Regeln verantwortlich. Und in diesem Sinne gehören also alle derzeit diskutierten Themen wie beispielsweise die Fragen der inneren und äußeren Sicherheit, Veränderungen im Gesundheitsbereich, Herausforderungen der Globalisierung in seinen Kompetenzbereich.
Andererseits wirkt aber die Kirche bei der Gestaltung der politischen, gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Wahrnehmung ihres biblischen und ihres Öffentlichkeitsauftrags mit. Insbesondere hat sie dabei auch diejenigen im Blick, die ihre berechtigten Interessen nur unzureichend zur Geltung bringen können. Insofern kommt der Kirche ein Wächteramt zu, das aktuell insbesondere auch auf den Lebensschutz hinzielt.
Welche Konfliktfelder gibt es dabei?
Jüngst gab es Konflikte beim Embryonenschutz in der Stammzellforschung. Derzeit achten wir darauf, dass beim Gendiagnostikgesetz ein gutes Schutzniveau erreicht wird.
Sie arbeiten als Kontaktstelle zwischen den katholischen Bischöfen und der Regierung. Was bedeutet die Bibelstelle des heutigen Evangeliums für Ihre tägliche Arbeit?
Mir liefert diese Bibelstelle einen wichtigen Maßstab: Staatliche Gewalt ist anzuerkennen. Sie ist aber nicht absolut zu setzen, sondern auf ihre Grenzen zu verweisen und auf ihre Maßstäbe hin zu befragen. Hierzu Beiträge zu leisten, ist auch Aufgabe der Kirche.







