Aktuelle Ausgabe
2012-5

Kommentar

Welche Würde?

von Matthias Nückel 

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Sterbehilfe ist auf völlig unterschiedliche Reaktionen gestoßen. Die einen sehen durch die angebliche Stärkung des Patientenwillens der Sterbehilfe Tür und Tor geöffnet. Andere reden von menschenwürdigem Sterben, das nun möglich sei.

Selbst die katholische und die evangelische Kirche sind sich in der Bewertung des Urteils nicht einig. Während die Protestanten begrüßen, dass es nun Rechtssicherheit gebe, spricht die katholische Deutsche Bischofskonferenz von „ethischer Verunklarung“.

Das eigentliche Problem des Urteils ist weniger der Patientenwille, sondern vielmehr die Abgrenzung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Diese Abgrenzung wird durch die moderne Medizin – vor allem seit Erfindung der Magensonde – immer schwieriger. Ist das Entfernen der Magensonde aktive Sterbehilfe oder gar Töten durch Verhungernlassen? Oder ist es die Beendigung einer qualvollen Lebensverlängerung? Selbst Mediziner sind sich in der Bewertung dieser Frage nicht immer einig.

Zudem geht es beim BGH-Urteil auch um die Frage der Menschenwürde, auf deren Beachtung unser Gemeinwesen aufgebaut ist. Allerdings verstehen offenbar sehr viele Menschen heute etwas völlig unterschiedliches unter dem Begriff der Menschenwürde. Die Reaktionen auf das Urteil zeigen, dass der gesellschaftliche Konsens in Fragen der Menschenwürde immer mehr bröckelt.

Wenn es aber keine Einigkeit mehr über die Frage gibt, was die Menschenwürde ist, dann ist Artikel 1 des Grundgesetzes irgendwann nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er geschrieben steht.

 


04.02.2012
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