Kommentar
Klare Regelung aus Rom
von Matthias Nückel
Die jetzt vom Vatikan veröffentliche Verschärfung der Kirchengesetze im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch wird – hoffentlich – auch die letzten Kritiker zufriedenstellen. Deutlicher, als es Rom jetzt gemacht hat, kann kaum eine Institution gegen Missbrauch vorgehen und diesen bestrafen.
Besonders hervorzuheben ist die Verlängerung der Verjährungsfrist von zehn auf 20 Jahre nach Volljährigkeit des Opfers. An dieser Bestimmung könnte sich so mancher Staat ein Beispiel nehmen.
Gleiches gilt für die ausdrückliche Nennung des sexuellen Missbrauchs geistig Behinderter sowie des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie als schwere Straftaten. Dass für Fälle von sexuellem Missbrauch ein beschleunigtes Verfahren gilt, ist ebenfalls ein großer Fortschritt. Denn es ist im Sinne der Opfer, wenn Täter schnell ermittelt und dann ebenso schnell bestraft werden.
Viele der Bestimmungen, die der Vatikan jetzt veröffentlicht hat, galten auch bisher schon. Sie waren jedoch leider gar nicht oder nur auf Latein zugänglich. Das hat in den Debatten der vergangenen Monate oft zu Missverständnissen und falscher Kritik an der Kirche geführt. Damit sollte nun angesichts der veröffentlichten und für jedermann zugänglichen Gesetzestexte Schluss sein.
Alles, was über die vatikanischen Regelungen hinausgeht, ist jetzt Sache der jeweiligen staatlichen Gesetzgeber und der Justiz. Zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden – auch das hat Rom betont – sind die Ortskirchen verpflichtet. An den klaren Regelungen aus Rom wird nun niemand mehr vorbeikommen.



