Aktuelle Ausgabe
2012-20

Der RWGV in Münster vertritt die Interessen von rund 600 Mitgliedsgenossenschaften

„In Krisen beweisen die Genossenschaften ihre Stärke“

Hans Pfeifer ist Vorstandsvorsitzender des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes e.V. (RWGV) in Münster. Der gelernte Banker begann seinen genossenschaftlichen Werdegang 1971 bei der Westdeutschen Genossenschaftszentralbank eG in Köln. Im Jahre 2000 wurde er Vorstandsmitglied der WGZ-Bank in Düsseldorf. Von dort wechselte der 57-Jährige im Oktober 2006 zum RWGV.

Die Genossenschaftsidee hat ihren Ursprung in der „sozialen Frage“ des 19. Jahrhunderts, schreibt der Vorstandsvorsitzende des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes in Münster, Hans Pfeifer, in seinem Gastbeitrag für diese Ausgabe. Gleichzeitig zeigt er auf, wie aktuell die Idee heute noch ist: Nach einer Gesetzesnovelle im Jahr 2006 haben sich die Gründungen von Genossenschaften im Rheinland und Westfalen etwa verdreifacht, darunter zahlreiche Dienstleistungsgenossenschaften.

von Hans Pfeifer

Allein im Rheinland und Westfalen gibt es rund 600 eingetragene Genossenschaften. Mit ihren 2,8 Millionen Mitgliedern und über 40000 Arbeitsplätzen sind sie als mittelständische Unternehmen fest in ihrer Region verwurzelt. Als Ausbildungsbetriebe, Förderer von gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen und nicht zuletzt als Steuerzahler sind die Betriebe aus den Sparten Kredit, Landwirtschaft und Gewerbe echte Leistungsträger unserer Gesellschaft.
Auch in der aktuellen Finanzmarktkrise haben sich unsere Genossenschaften bewährt. Das besondere Geschäftsmodell der Volksbanken, Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehnskassen und Kirchenbanken hat sich solide präsentiert. Denn nach wie vor investieren die Genossenschaftsbanken den Großteil ihrer Einlagen in das Kreditgeschäft vor Ort. Das macht sie gegenüber globalen Krisen nicht immun, aber weit weniger anfällig.
Dass sich die Genossenschaften mit ihren Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung gerade in Krisen als besonders stabil erweisen, kann nicht überraschen. Schließlich sind die ersten modernen Genossenschaften, die unsere Gründerväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 bis 1888) und Hermann Schulze-Delitzsch (1808 bis 1883) gründeten, aus der Krise entstanden. Es war die sogenannte „soziale Frage“ im 19. Jahrhundert als Folge der Industrialisierung mit einer völligen Umwälzung der bekannten sozialen und wirtschaftlichen Gefüge. Schwerstes Elend, Ungerechtigkeit und unüberbrückbar erscheinende politische Gegensätze verlangten nach einer Antwort. Während eine liberalistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung einzig auf die Verantwortung des Individuums und sein Streben nach Glück setzte, markierte Karl Marx mit dem kommunistischen Manifest das andere Extrem der möglichen Antworten. Einen Mittelweg – nach dem Motto: Verwirkliche dich selbst, indem du mit anderen gemeinsam wirtschaftest! – fanden die Genossenschaften.
Die katholische Kirche hat dabei so etwas wie den geistigen Überbau geliefert. Denn es war Papst Leo XIII., der dem Liberalismus und dem Kommunismus 1891 in seiner Enzyklica „Rerum Novarum“ eine Absage erteilte. Vierzig Jahre später griff Papst Pius XI. in seiner Enzyklika „Quadragesimo Anno“ die Gedanken Leos wieder auf und verband sie mit der Forderung nach einer subsidiären Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Pius erklärte, dass es dem Wesen des Menschen entspreche, in Zusammenhängen zu leben und zu arbeiten, die es ihm erlaubten, selbst die wichtigsten Lebensentscheidungen zu treffen. Eine Delegation von Entscheidungen an die nächsthöhere Instanz sei erst hinzunehmen, wenn sie die kleinere Einheit nicht mehr bewältigen könne. Das entspricht den Grundüberzeugungen genossenschaftlichen Wirtschaftens. Wie kaum eine andere unternehmerische Rechtsform kann seitdem die Genossenschaft für sich in Anspruch nehmen, dass sie mit ihrer subsidiären Struktur besonders geeignet aufgestellt ist, weil diese Struktur der Natur des Menschen entspricht.
Mit der Änderung des Genossenschaftsgesetzes im Jahre 2006 hat die Rechtsform zudem noch einmal an Attraktivität gewonnen. Nun können auch Genossenschaften mit einem kulturellen oder sozialen Förderzweck gegründet werden. Zudem sind die Formalien einer Gründung vereinfacht worden. So reichen heute beispielsweise drei Personen für die Gründung einer eG. Früher waren sieben Gründungsmitglieder vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Seit der Novellierung des Gesetzes hat sich die Zahl der Neugründungen von Genossenschaften im Rheinland und Westfalen verdreifacht. Im Trend liegen dabei Dienstleistungsgenossenschaften im Gesundheitswesen. Ihr Förderzweck umfasst die Vernetzung medizinischer Leistungen, gemeinsame Vertragsverhandlungen oder den gemeinsamen Einkauf niedergelassener Ärzte. Doch auch Energie-, Bau- oder Maklergenossenschaften werden neu gegründet.
Wer also vor der Entscheidung steht, ein Unternehmen oder eine Kooperation zu gründen, sollte die Rechtsform der Genossenschaft in Erwägung ziehen. Der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband steht gerne beratend zur Seite.


23.05.2012
Impressum | Kontakt
4002