Aktuelle Ausgabe
2012-20

Kommentar

Feilschen um Kinderschutz

von Andreas Wiedenhaus 

Der Bundestag hat beschlossen, Kinder besser vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Zuständige Stellen sollen intensiver kooperieren, um solche Fälle wie den des kleinen Kevin im Jahr 2006 in Bremen in Zukunft zu verhindern. Gleichzeitig soll das Modell der Familienhebammen, die Eltern aus schwierigen Verhältnissen während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren betreuen, ausgeweitet werden.

Ob das neue Bundeskinderschutzgesetz aber wie geplant zum 1. Januar 2012 wirklich in Kraft treten kann, steht noch nicht fest.

Denn die Hürde, die die Neuregelung im Bundesrat nehmen muss, ist hoch. In der Frage, wer die Kosten tragen soll, hat das übliche Schwarzer-Peter-Spiel nämlich schon begonnen: Der Bund hat zwar 120 Millionen für die Finanzierung des Hebammenmodells in den kommenden vier Jahren bereitgestellt. 

Einige Bundesländer haben aber bereits protestiert, weil sie fürchten, dass sie und die Kommunen danach allein für die Kosten zuständig sind. So ist es fraglich, ob die Ländervertretung zustimmen wird.

Dass „frühe Hilfen“ wie sie durch Familienhebammen in den ersten Lebensjahren geleistet werden, ein guter Weg sind, wird von vielen Experten betont. Vor diesem Hintergrund wäre es bitter, wenn ein offensichtlich geeignetes Modell an der Frage der Finanzierung oder gar aus parteipolitischen Gründen scheitern würde.

Schon jetzt stehen viele Fachkräfte in diesem Bereich unter großem Zeit- und Kostendruck. Diese Problematik dürfte sich noch verschärfen, wenn neue Regelungen ohne nachhaltige Finanzierung installiert würden.


22.05.2012
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