Kommentar
Duldung keine Dauerlösung
von Andreas Wiedenhaus
Wer als Flüchtling in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis hat, sondern nur „geduldet“ ist, muss weiter damit rechnen, abgeschoben zu werden – auch wenn er schon seit Jahren hier lebt. Die Innenministerkonferenz hat gerade entschieden, dass eine neue Bleiberechtsregelung nicht nötig sei. Diese war zuvor unter anderem vom Deutschen Caritasverband angemahnt worden. Dessen Präsident, Peter Neher, hatte insbesondere gefordert, das Bleiberecht nicht von der eigenen Erwerbstätigkeit abhängig zu machen. Fachleute schätzen die Zahl der „geduldeten“ Ausländer, die seit mehr als sechs Jahren in Deutschland leben, auf etwa 75000. Langfristige humanitäre Lösungen, wie sie die Caritas wünscht, wird es also nicht geben.
Welche Perspektive soll ein Mensch, der über Jahre quasi auf „gepackten Koffern“ sitzt, entwickeln? Wie soll er sich integrieren? Pauschale Regelungen bergen die Gefahr, dem Schicksal des Einzelnen nicht gerecht zu werden. Wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, hat nach der gültigen Regelung keine Chance auf eine Aufenthaltsgenehmigung: Doch was ist mit denjenigen, die alt, krank oder behindert sind?
Mit ihrer Entscheidung hat die Innenministerkonferenz eine dauerhafte politische Lösung weiter auf die lange Bank geschoben. Da tröstet es auch wenig, dass die Konferenz gleichzeitig beschlossen hat, im Rahmen eines UN-Projektes in den kommenden drei Jahren jeweils 300 besonders bedrohte Flüchtlinge aufzunehmen. Zumal, wenn man bedenkt, dass sich das Problem der Flüchtlingsströme in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen wird.






