Aktuelle Ausgabe
2012-20

Broschüre der Bistumsleitung macht sich Gedanken für die Zukunft von Kirchengebäuden

Abriss ist das Letzte

Die St.-Johannes-Kirche in Bielefeld-Windflöte wurde kürzlich abgerissen. Foto: Vieler

Erzbistum. Die Zukunft von Kirchengebäuden im Erzbistum Paderborn macht eine neue Broschüre des Erzbischöflichen Generalvikariates zum Thema. Darin wird festgehalten, dass aufgrund des demografischen Wandels und der knapper werdenden finanziellen Ressourcen in Zukunft wahrscheinlich nicht alle vorhandenen Gotteshäuser erhalten und genutzt werden können. Die Gemeinden werden aufgerufen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und gegebenenfalls mittelfristig Strategien zu entwickeln. Der DOM berichtete mehrfach.

Bei diesen Fragen sei es gut, sich vor Augen zu halten, dass ein großer Teil der Kirchen im Erzbistum erst in den vergangenen 100 Jahren gebaut wurden. Allein die Zeit von 1964 bis heute habe mit 181 Kirchen einen wahren Bauboom erlebt. Dies sei umso erstaunlicher, als die Zahl der Katholiken seit der Zeit nicht gestiegen, sondern kontinuierlich kleiner geworden sei, heißt es in der Broschüre.
Dabei – so räumt die Handreichung ein – habe das Kirchengebäude für die Pfarrangehörigen eine hohe emotionale Bedeutung, weil mit ihm wichtige Schritte des Lebens- und Glaubensweges in Verbindung gebracht würden wie Taufe, Erstkommunion, Firmung, Hochzeit, Trauerfeiern.
Die Broschüre fordert daher zu einem breiten Dialog zwischen allen Beteiligten auf. Ein solcher Weg, der möglicherweise mit der Entscheidung zum Abriss einer Kirche endet, sei sehr schwierig, aber auch unumgänglich. Dennoch hätten bei allen Überlegungen die Bemühungen um den Erhalt der Kirche oberste Priorität. Eine abgebrochene Kirche sei für alle Zeit verloren, eine auf Zeit stillgelegte Kirche bleibe als Mahnung und fordere zum Nachdenken auf.
Derzeit unterhalte das Erzbistum rund 880 Kirchen und etwa 364 Kapellen. Dabei müsse  bei einer mittelgroßen Kirche allein für notwendige Renovierungsarbeiten jährlich 25 000 Euro an Rücklagen gebildet werden. Davon bleibe für die Gemeinde ein Eigenanteil von 30 Prozent. Aufgrund der Änderungen im steuerlichen Bereich sei auch das Bistum nicht in der Lage, weitere Lasten zu übernehmen. Gerd Vieler


18.05.2012
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